«Dummerweise habe ich kein Mietzinsdepot gemacht»
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Theo Nydegger (86) schockiert:«Dummerweise habe ich kein Mietzinsdepot gemacht»

Mietnomade hinterlässt Saustall und Schulden – Vermieter Nydegger (86) wütend
«Selbst in der Badewanne lag dreckiges Geschirr!»

Vermieter Theo Nydegger (86) traute seinen Augen kaum, wie sein Mieter in nur sechs Monaten die Wohnung in Bümpliz BE verwüstet hat. Der Sozialhilfeempfänger ist seit dem Auszug wie vom Erdboden verschluckt, und der Immobilienverwalter bleibt auf allen Kosten sitzen.
Publiziert: 09.08.2022 um 01:30 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2022 um 10:07 Uhr
Luisa Ita

Theo Nydegger (86) steht fassungslos in einer völlig verdreckten Küche in Bümpliz BE. Als er das Gefrierfach öffnet, kommen geschmolzene Glacen zum Vorschein – ein ekelhafter Geruch steigt auf. «Im Kühlschrank hat der Mieter auch noch Essensreste hinterlassen», sagt der Immobilienverwalter. Dann zeigt er mit gerümpfter Nase auf das mit Dreckwasser gefüllte Waschbecken: «Der Abfluss war wohl schon länger verstopft, denn es hat auch in der Badewanne noch dreckiges Geschirr. Vermutlich hat er zuletzt da abgewaschen, weil es hier nicht mehr ging.»

Auch der Herd sieht katastrophal aus: Essen ist angebrannt, Teigwaren und Pizza-Ränder liegen herum. Im Badezimmer trifft einen ebenfalls fast der Schlag. Die Toilette hat wohl monatelang keine Bürste gesehen, im Lavabo kleben Haare – und zwar nicht nur einzelne. Am Boden liegt Abfall. Kurzum: Die Wohnung gleicht einem Saustall! «Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so leben kann», so Nydegger.

«Mich hat fast der Schlag getroffen»

Vor bloss einem halben Jahr habe das hier noch ganz anders ausgesehen, meint er kopfschüttelnd: «Wir haben dem Mieter die Wohnung gereinigt übergeben.» Der junge Mann (26) mit afrikanischen Wurzeln habe damals angegeben, als Maurer zu arbeiten und 4800 Franken monatlich zu verdienen. Später habe sich aber herausgestellt, dass der Mann von Sozialhilfe lebt und bald ausgesteuert ist, erklärt der Vermieter weiter: «Zu Beginn war das aber kein Problem. Der Mieter hat das Geld, das er für die Miete vom Sozialamt bekommen hat, zuverlässig weiter überwiesen.»

Theo Nydegger (86) wurde fast vom Schlag getroffen, als er gesehen hatte, wie sein Mieter die Wohnung zurückgelassen hat.
Foto: Luisa Ita
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Doch vor drei Monaten sei der Mietzins unbegründet plötzlich nicht mehr bezahlt worden. «Deswegen haben wir ihm per Ende Juni schliesslich gekündigt», führt der Berner aus. Den ersten Termin für die Wohnungsübergabe habe der Sozialhilfeempfänger jedoch verstreichen lassen, beim zweiten Termin habe er sich wieder gedrückt: «Er hat mich dann einfach angerufen und gesagt, er habe die Schlüssel im Briefkasten hinterlegt. Als ich dann die Wohnung betreten habe, wusste ich warum.»

Aus Nettigkeit kein Mietzinsdepot verlangt

Nun hat Theo Nydegger ein Unternehmen mit der Räumung sowie der Reinigung der Ekel-Wohnung beauftragt, zudem bleibt er vermutlich auf den nicht bezahlten Mietzinsen sitzen: «Insgesamt kostet mich dieser Mieter nun über 5000 Franken.» Betreiben wird er ihn nicht. «Das ist zwecklos», sagt er. Dummerweise habe er aus Nettigkeit kein Mietzinsdepot verlangt.

Was den Rentner besonders wütend macht: «Das ist ein gesunder 26-jähriger Mann, der von Beruf Maurer ist, und er behauptet, er finde keine Arbeit. Und wir bezahlen viele Steuern, weil solche Leute offensichtlich nicht arbeiten wollen. Das gibt mir schon zu denken.» Auch, dass das Amt die Miete nicht direkt den Vermietern überweist, kann Nydegger nicht nachvollziehen: «Man sagte mir bei der sozialen Fürsorge, dass so die Leute den Umgang mit dem Geld wieder erlernen sollten. Nun ja, das hat nur eine begrenzte Zeit lang geklappt.»

Wer Sozialgelder zweckentfremdet, dem drohen Sanktionen

Das Berner Sozialamt schreibt auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme: «Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, bleiben vollumfänglich rechts- und handlungsfähig.» Mietverträge könnten selbständig abgeschlossen werden – das Sozialamt sei nicht Partei in dieser Rechtsbeziehung. «Sie sind entsprechend auch selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Mittel korrekt zu verwenden und einzuteilen.» Ausserdem wäre es der Behörde auch gar nicht erlaubt, dort einzugreifen: «Mit einer Direktzahlung ohne Zustimmung vonseiten der unterstützten Person würde der Vermieterschaft offengelegt, dass eine mietende Person von der Sozialhilfe lebt. Das ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.»

Nur in Ausnahmefällen – also wenn tatsächlich eine Missbrauchsgefahr bestehe – dürfe die Miete direkt überwiesen werden.

«Ich werde alles noch bezahlen!»

Der gebürtige Somalier selbst gibt am Telefon mit Blick in breitem Berndeutsch zu, dass er das Geld für die Miete anderweitig ausgegeben hat: «Da kann ich mich nicht rechtfertigen. Aber ich werde alles noch bezahlen! Muss ich ja.» Dass die Wohnung bei seinem Auszug einem Saustall geglichen hat, ist ihm ebenfalls klar. Er behauptet jedoch: «Ich habe früher immer geputzt, aber in den letzten zwei Wochen hatte ich keine Zeit mehr. Und beim Auszug hat mir der Vermieter einfach zu wenig Zeit gegeben, um alles aufzuräumen.»

Vermieter Theo Nydegger hat für diese Argumentation bloss ein müdes Lächeln übrig. Er erzählt, dass er in den letzten Wochen sogar absichtlich die Wohnungstür offen gelassen und den Mieter darüber informiert habe: «Dann hätte er seine Sachen immer noch abholen gehen können, aber er ist nie gekommen.»

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