Jetzt wurden sie verurteilt
Mit dieser Masche zockten zwei Frauen Hunderttausende Franken ab

Mit einer fiesen Masche haben eine Psychiaterin und eine Heilerin aus Bern acht Jahre lang Krankenkassen hinters Licht geführt und damit Hunderttausende Franken eingesackt. Jetzt wurden sie verurteilt.
Publiziert: 30.11.2023 um 19:40 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2023 um 18:25 Uhr

Klangschalenmassage, Hypnose und autogenes Training. Damit knöpften eine Psychiaterin (67) und eine Heilerin (54) rund 20 Krankenkassen mehrere 100'000 Franken ab. Jetzt wurde den beiden Frauen der Prozess gemacht, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

Am Dienstag wurden sie vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Betrugs, betrügerischem Missbrauch einer Datenanlage sowie Urkundenfälschung zu Freiheitsstrafen von 36 und 28 Monaten verurteilt. Circa ein Drittel davon müssen die Frauen absitzen.

Weil sie rund 20 Krankenkassen um fast eine Million Franken betrogen haben, mussten sich zwei Frauen am Dienstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten.
Foto: Claudio Meier
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Psychiaterin packte noch einen Zuschlag auf die Rechnung

Doch wie ist es den beiden Schweizerinnen gelungen, das System derart zu betrügen? Die Frauen, die jahrelang zusammengearbeitet haben und privat ein Paar sind, gingen dabei wie folgt vor: Die Psychiaterin verwies ihre eigenen Patienten jeweils an ihre Freundin, die sie mit alternativen und nicht leistungspflichtigen Therapien behandelte.

In Rechnung gestellt wurden die Leistungen im Nachhinein dennoch bei der Psychiaterin – und das für satte 150 Franken pro Stunde.

Am Ende reichte die Medizinerin die Rechnungen über das Buchungssystem der Ärztekasse bei den Krankenkassen ein. Besonders dreist: Sie deklarierte das Ganze nicht nur als eigene psychiatrische Leistung gemäss dem Tarif für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed), sondern verrechnete sogar noch einen Zuschlag.

Zusammen ergaunerten sie fast eine Million

Grundsätzlich hätten die Krankenkassen die Rechnungen automatisch freigegeben. Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass es sich um Betrug einer Maschine und keines Menschen handelt. Die Straftat, die laut dem Gericht in vermutlich 90 Prozent der Fälle vorliegt, lautet deshalb betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage.

Beim Rest der Fälle, wo die Eingabe manuell verarbeitet worden sei, erfolgte ein Schuldspruch wegen Betrugs. Während die Deliktsumme der Psychiaterin 487’000 Franken beträgt, hat sich die Therapeutin 393’000 Franken erschlichen. Stattgefunden haben soll der Betrug zwischen 2012 und 2020.

Die beiden Verurteilten hätten eine «nicht unerhebliche kriminelle Energie» an den Tag gelegt, wird die Gerichtspräsidentin Bettina Bochsler von der «Berner Zeitung» zitiert. Laut der Gerichtspräsidentin hat sich die Psychiaterin zu den kriminellen Machenschaften hinreissen lassen, damit ihre Lebenspartnerin den Lebensunterhalt bestreiten konnte. (dzc)

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