Killer Robert Schmid (57) muss 16 Jahre in den Knast!
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Indizien-Prozess in Thun BE:Killer Robert Schmid (57) muss 16 Jahre in den Knast!

Daniela S. (†41) lag tot in abgebranntem Haus in Frutigen BE
Killer Robert Schmid (57) muss 16 Jahre in den Knast!

Im Februar 2018 brannte es lichterloh in Frutigen BE. Die Bewohnerin wurde tot in den Trümmern gefunden – ihr Freund Robert Schmid (57) kurz darauf verhaftet. Heute fiel das Urteil im Indizien-Prozess.
Publiziert: 16.10.2020 um 10:14 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2020 um 22:01 Uhr
Der mutmassliche Täter Robert Schmid (57) spricht exklusiv im BLICK-Interview.
Foto: Luisa Ita
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Luisa Ita

Die Luft im Gerichtssaal am Freitag ist so dick, dass man sie schneiden könnte. Der mutmassliche Killer Robert Schmid (57) ist sichtlich aufgeregt. Für ihn geht es heute um alles. «Seit 960 Tagen sitze ich unschuldig in U-Haft», betonte er nämlich beim fünftägigen Monster-Prozess vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE in der letzten Woche immer und immer wieder.

Mehrere Tage haben sich die Richter im Anschluss an die Verhandlung zur Beratung des Urteils zurückgezogen – nun haben sie ihre Entscheidung gefällt: Robert Schmid ist schuldig! Das Kollegialgericht verurteilt den Oberländer wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens zu 16 Jahren Haft. Zudem muss der 57-Jährige der Familie seiner toten Freundin 100'000 Franken Genugtuung bezahlen.

Gericht glaubt der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgt mit diesem Urteil den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem ehemaligen Unternehmer aus dem Berner Oberland in der Anklageschrift vorgeworfen, im Februar 2018 seine Freundin Daniela S. (†41) in Frutigen BE umgebracht zu haben. Danach soll er in ihrem Schlafzimmer Heizöl und Diesel ausgeschüttet – und so das uralte Holzhaus zum Verwischen der Spuren abgefackelt haben. Diese These stützte sich aber nur auf Indizien – handfeste Beweise hatte die Staatsanwaltschaft keine.

Daher hörte sich das Gericht beim Prozess in der letzten Woche aufwendig zahlreiche Sachverständige und Zeugen an. Dabei wurde immer klarer, wie wenig in diesem Fall tatsächlich erwiesen ist.

Keine Beweise – nur Indizien

Die Brandexperten konnten nicht bestätigen, dass in diesem Fall wirklich eine Brandstiftung vorliegt, und die Rechtsmediziner gehen nicht definitiv von einem Tötungsdelikt aus. Die verkohlte Leiche der 41-Jährigen wiegt gerade mal noch 26 Kilogramm. Als Person ist Daniela S. auf den Fotos der Rechtsmedizin kaum mehr zu erkennen: Entsprechend schwierig gestaltete sich die Untersuchung der Todesursache.

Der Experte aus Bern erklärte, dass die Freundin von Robert Schmid möglicherweise durch eine gewaltsame Kopfverletzung wie beispielsweise einen Kopfschusses gestorben ist. Aber: Genauso gut hätte die ehemalige Gemeindeangestellte auch an einem Cocktail aus illegalen und legalen Substanzen gestorben sein können. Als weitere Todesursachen würden auch Suizid oder ein Unfall in Frage kommen. Nicht einmal der Todeszeitpunkt konnte genau bestimmt werden: Daniela S. könnte schon drei Wochen vor dem Brand – oder erst am Tag des Brandes verstorben sein.

Zeugin belastete Schmid

Doch für die Staatsanwaltschaft war der Fall aufgrund der laut ihr zusammenhängenden Indizien klar. Beispielsweise die Flucht des 57-Jährigen unmittelbar nach dem Brand nach Frankreich, wo er dann verhaftet worden ist, stellte ihn in ein schlechtes Licht. Eine Zeugin hatte zudem ausgesagt, dass sie den Bekannten während seiner Flucht auf einem Supermarkt-Parkplatz angetroffen und er sie sichtlich verzweifelt nach Geld und einem Telefon gefragt hatte. «Er sagte, er könne seines nicht brauchen, weil man ihn sonst finden würde», erinnerte sich die ältere Dame vor Gericht.

Der Verteidiger des mutmasslichen Killers machte in seinem Plädoyer jedoch geltend, sein Mandant sei aus einer Panikreaktion ins Ausland geflüchtet. Er habe das brennende Haus gesehen und habe Konsequenzen auf sich zukommen sehen. Schmid sei nämlich schon zuvor einmal fürsorgerisch die Freiheit entzogen worden aufgrund seiner starken Alkoholprobleme. Dies hätte er mit seiner Flucht verhindern wollen. Auch für die restlichen von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Indizien hatte er eine plausible Erklärung. Doch das Gericht konnte er mit diesen Geschichten offensichtlich nicht überzeugen.

Muss nun das Obergericht über die Bücher?

Schmid ist mit dem Urteil des Regionalgerichtes Oberland alles andere als zufrieden: Er will nach wie vor einen Freispruch und ist enttäuscht. Sein Verteidiger meinte bereits im Vorfeld, im Falle eines Schuldspruches wohl an das Obergericht weiterzuziehen. Das letzte Wort ist in diesem schwierigen Fall ist also vermutlich noch nicht gesprochen.

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