Brennende Racheaktion
Berner zündet Laden von Bauer an

Ein Mann steht vor Gericht, weil er im Sommer 2020 den Hofladen seines Nachbarn angezündet hat. Mit dieser Aktion wollte er sich für den Güllengeruch in seiner Wohnung rächen.
Publiziert: 28.02.2023 um 16:16 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2023 um 17:26 Uhr

Ein Mann nahm im Sommer 2020 in seiner Wohnung im Gürbetal zwischen Bern und Thun einen Geruch von Gülle wahr. Nachdem er sich fürchterlich aufgeregt hatte, liess er sich mit diversen alkoholischen Getränken volllaufen. Das führte zur Eskalation:

Der Mann schnappte sich einen Benzinkanister und ging zum Bauernbetrieb seines Nachbarn, der jeweils Gülle austrägt. Er zündete dessen Hofladen an – als Rache für den unangenehmen Geruch. Danach kehrte er nach Hause zurück. Der Brand sprang nicht vom Hofladen auf andere Häuser über, niemand wurde verletzt.

Der Brandstifter ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder kam es zu Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Strassenverkehrsdelikten, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

Der Mann schnappte sich einen Kanister und zündete den Laden an. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf das Bauernhaus über. Später entschuldigte er sich bei seinen Nachbarn. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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Die Brandstiftung war aber nicht seine letzte Straftat. Kurze Zeit später beleidigte er die Polizei, als diese wegen eines Streites mit seiner Mutter gerufen wurde. Laut dem Zeitungsbericht wurde er von seinen Eltern vernachlässigt, betäubte sich mit Alkohol und Drogen. Sein Bruder beging Suizid. Zusätzlich zu den Alkoholproblemen kamen mehrere Klinikaufenthalte wegen psychischen Problemen.

Straftat weckte ihn auf

Nachdem er den Hofladen angezündet hatte, merkte der Mann offenbar, dass er sich Hilfe holen musste. Er rief die Polizei und begab sich in psychiatrische Behandlung. Zu der Brandstiftung sagte der Mann vor Gericht, dass es ihm leidtue und seine Aktion ein «Riesenblödsinn» gewesen sei. Bei seinen Nachbarn entschuldigte er sich.

Nach wie vor befindet sich der Mann in psychiatrischer Behandlung. Die Möglichkeit, eine Arbeit zu finden, sei begrenzt. In der Privatwirtschaft hätte er fast keine Chance mehr. Der Gutachter des Regionalgerichtes empfiehlt eine ambulante Therapie.

Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland wird am Dienstag erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Strafe von 27 Monaten, die Verteidigung hingegen erachtet eine bedingte fünfmonatige Freiheitsstrafe als angemessen. (ene)

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