Tengelmann-Milliardär Karl-Erivan Haub vermisst
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Nach Tour am Klein Matterhorn:Tengelmann-Milliardär Karl-Erivan Haub vermisst

Am Klein Matterhorn verschollen
Gericht erklärt Tengelmann-Milliardär (†61) für tot

Gut drei Jahre nach seinem Verschwinden in den Schweizer Alpen hat das Kölner Amtsgericht den Milliardär Karl-Erivan Haub für tot erklärt. Derweil ist in der Familie ein Streit um die Neuverteilung der Macht bei Tengelmann entbrannt.
Publiziert: 14.05.2021 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2021 um 15:14 Uhr
Seit einer Ski-Tour am Klein Matterhorn vermisst: Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub.
Foto: imago images/Sven Simon
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Der verschollene deutsche Milliardär Karl-Erivan Haub (†61) wird für tot erklärt. Dies hat das Kölner Amtsgericht beschlossen. «Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden.» Dies heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mitbesitzer des Handelskonzerns Tengelmann war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn (3883 m) tödlich verunglückte. . Aus dem Familienkreis war im Oktober vergangenen Jahres der Antrag gestellt worden, Karl-Erivan Haub für tot zu erklären.

Gerüchte um Beziehungen zu russischem Geheimdienst

Haub war einer der reichsten Deutschen. Um sein Verschwinden ranken sich die wildesten Theorien. Einige glauben, dass Haub ein Doppelleben führte und noch lebt. Angeblich soll er Verbindungen zum russischen Geheimdienst FSB gehabt haben.

Das Gericht hält solche Mutmassungen für nicht belegbar. «Zur Akte vorgetragene anderslautende Meinungen fussen auf Möglichkeiten, Vermutungen und nicht prüfbaren Unterlagen», heisst es im Entscheid. Diese seien nicht ausreichend, «die ernstlichen Zweifel am Fortleben des Verschollenen zu beseitigen». Deshalb sei dem Antrag auf Todeserklärung stattzugeben. Das Gericht hat den 7. April 2018, 24.00 Uhr als Zeitpunkt des Todes festgestellt.

Familienstreit um Macht-Neuverteilung entbrannt

In der Unternehmensgruppe Tengelmann hatte nach dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub dessen jüngerer Bruder Christian die alleinige Geschäftsführung übernommen. Doch schwelte seitdem ein Familienstreit um die Neuverteilung der Macht in dem milliardenschweren Handelskonzern, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.

Bislang gehörte der Familienkonzern jeweils zu gut einem Drittel Karl-Erivan Haub und dem gegenwärtigen Chef Christian Haub. Die restlichen Anteile besitzt der dritte Bruder Georg Haub. Christian, sein Bruder Georg und die Familienunternehmen hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres beantragt, den Verschollenen für tot erklären zu lassen. Georg Haub hatte seinen Antrag allerdings Mitte Januar zurückgezogen.

Milliarden für die Erben?

Der Antrag auf Todeserklärung war von der Ehefrau des Verschwundenen, Katrin Haub, zunächst scharf kritisiert worden. Anfang 2021 änderte sie überraschend ihre Meinung und schloss sich zusammen mit ihren Kindern dem Antrag an. Im April erklärten sich die Erben von Karl-Erivan Haub schliesslich bereit, ihre Anteile an der Tengelmann Warenhandels-KG an Christian Haub zu verkaufen, wie die Anwälte beider Seiten, Mark Binz und Peter Gauweiler, mitgeteilt hatten. Es seien «sehr harte Verhandlungen» geführt worden. Angestrebt werde, «den vereinbarten Anteilskauf noch im Mai zu beurkunden und zu vollziehen».

Zum Kaufpreis machten die Anwälte keine Angaben. Doch hatte Christian Haub bereits Ende vergangenen Jahres nach Angaben seines Anwalts ein Angebot in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Firmenanteile seines verschollenen Bruders vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte den Firmenwert Binz zufolge auf rund 4 Milliarden Euro taxiert.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Neben den Antragstellern ist dazu jeder berechtigt, «der an der Aufhebung der Todeserklärung oder an der Berichtigung des Zeitpunktes des Todes ein rechtliches Interesse hat», heisst es im Beschluss. (SDA/noo/vof)

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