Prostituierte (23) verurteilt
Bub (13) lässt sich in Basler Puff entjungfern

Ein 13-Jähriger geht in Basel in ein Bordell. Er behauptet gegenüber einer Prostituierten (23), älter zu sein. Es kommt zum Geschlechtsverkehr. Nun steht die Frau vor Gericht.
Publiziert: 16.07.2021 um 14:54 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2021 um 11:29 Uhr

Heute Freitag muss sich eine Prostituierte vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten. Sie ist wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind angeklagt.

Die Frau (23) aus Rumänien hat im September 2020 mit einem 13-Jährigen geschlafen. Er hatte sie zuvor in einem Inserat auf dem Portal «xdate.ch» gesehen und angeschrieben.

Noch am selben Tag vereinbarte er einen Termin mit der Sexarbeiterin – 75 Franken für 10 Minuten.

Der Bub (13) hatte der Sexarbeiterin angegeben, 18 Jahre alt zu sein. (Symbolbild).
Foto: Keystone
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Sie fragte nach seinem «echten Alter»

Mit einem Kollegen ging der Bub zum Bordell, der Freund wartete an einer Bushaltestelle in der Nähe. Im Puff nahm ihn die Prostituierte in Empfang und fragte nach seinem «echten Alter», heisst es in der Anklageschrift, die «20 Minuten» vorliegt.

Der Teenager behauptete, er sei 18 Jahre alt. Die Beschuldigte fragte erneut. Er beharrte auf seiner Aussage und gab ihr den vereinbarten Geldbetrag. Eine ID habe er nicht dabei, sagte er.

Im Zimmer fragte die Prostituierte den Jungen, ob er noch Jungfrau sei. Er bejahte. Darauf wollte sie wissen, ob er Oral- oder Geschlechtsverkehr wolle. Er wählte Letzteres.

Neun Monate Freiheitsstrafe gefordert

Daraufhin kam es zum Geschlechtsverkehr. Als der Bub das Puff verliess, griff ihn eine Polizeipatrouille auf. So kam es zur Anzeige.

Das Schutzalter liegt in der Schweiz bei 16 Jahren. Ab diesem Alter gilt ein Jugendlicher vor der Justiz als «einwilligungsfähig»: Sexuelle Handlungen mit einer jüngeren Person gelten als sexueller Missbrauch.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Prostituierte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren. Das Gericht sah von beiden Forderungen ab und verurteilte sie laut «Tele Basel» zu einer bedingten Geldstrafe. (hah)

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