Erschossener Anwalt war allein erziehender Vater
Was passiert jetzt mit den Kindern von Martin Wagner (†57)?

Der bekannte Baselbieter Medienanwalt Martin Wagner (†57) wird in seiner Villa in Rünenberg BL erschossen. Er hinterlässt drei Kinder. Jetzt entscheidet die Kesb über die Zukunft von Wagners Tochter.
Publiziert: 29.01.2018 um 18:18 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:55 Uhr
In seinem Haus in Rünenberg BL erschossen: Der bekannte Basler Medienanwalt Martin Wagner (†57).
Foto: KEYSTONE/Andreas Frossard
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Dominique Rais

Das 783-Seelen-Dorf Rünenberg BL steht unter Schock. Am Sonntagmorgen kurz vor 9 Uhr wird die Stille in der Baselbieter Gemeinde von mehreren Schüssen jäh durchbrochen. Ein Nachbarschaftsstreit ist eskaliert.

Der bekannte Medienanwalt Martin Wagner (†57) wird in seiner Villa angeschossen und schwer verletzt vorgefunden (BLICK berichtete). Kurz darauf stirbt der dreifache Familienvater. Der mutmassliche Täter: Wagners Nachbar Martin G.* (†39). Er richtet sich nach der Tat selbst.

Lebt Wagners Tochter (10) künftig bei ihren Brüdern?

Einen Tag vor der Bluttat schien die Welt noch in Ordnung. Wagners Tochter feierte ihren 10. Geburtstag. Nur Stunden später wird das Mädchen zur Vollwaisen. Die Umstände könnten kaum tragischer sein – vor allem für den jüngsten Wagner-Spross. Das Mädchen hatte bereits Anfang September ihre Mutter (†46) wegen eines Hirntumors verloren.

Doch was passiert jetzt mit Wagners Kindern? Gemäss Polizei kümmert sich derzeit ein Care-Team um sie. Die beiden Söhne sind bereits volljährig. Doch die Tochter bedarf eines Vormundes. In diesem Fall wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eingeschaltet. Im Fall Wagner ist die Kesb Gelterkinden-Sissach zuständig.

«Eine Einsetzung von Verwandten als Vormund wird geprüft»

«Sind beide sorgeberechtigten Eltern verstorben, setzt die Kesb einen Vormund ein, der die gesetzliche Vertretung des Kindes übernimmt», sagt Stephan Nicola, Präsident der Kesb Gelterkinden-Sissach, zu BLICK.

Bei der Tochter kämen theoretisch sowohl die beiden volljährigen Brüder als auch direkte Verwandte wie die Tante des Mädchens als potenzielle Vormunde infrage. «Eine Einsetzung von Verwandten als Vormund, was sehr sinnvoll sein kann, wird immer geprüft», erklärt Nicola. «Wollen verschiedene Verwandte Vormund werden, ist ausschlaggebend, wer die Interessen des Kindes am besten wahrnehmen kann.»

*Name der Redaktion bekannt

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