Baselbieterin Julia T. (45) nach Praxisbesuch geschockt
«Meine Ärztin trug keine Schutzmaske»

Die zweifache Mutter Julia T. (45) suchte nach alternativen Behandlungsmethoden für sich und ihren Sohn. Die Haltung der Ärztin aus einer Praxis in Reinach BL enttäuschte sie dann aber. Julia T. annullierte alle weiteren Termine bei ihr.
Publiziert: 16.01.2021 um 14:23 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2021 um 14:25 Uhr
Nicolas Lurati

Schock für Mutter Julia T.* (45) anfangs Woche! Die Baselbieterin hatte einen Arzt-Termin für ihren Sohn (12) vereinbart und die Praxis per Mail gebeten, dass die behandelnde Ärztin eine Schutzmaske tragen möge.

Noch am gleichen Tag kriegt Julia T. eine Mail-Antwort von ihrer Ärztin. Die Mails liegen BLICK vor. «Sie schrieb mir, dass es nicht förderlich für die Gesundheit und medizinisch kontraproduktiv sei, eine Maske zu tragen», sagt T. zu BLICK. «Sie fand, dass evidenzbasierte Studien, ihre berufliche Erfahrung und eigentlich allein der gesunde Menschenverstand dies aussagen würden. Das Maskentragen würde als reines Politikum benutzt. Sie teilte mir mit, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen werde.»

Die Mutter aus dem Kanton Baselland empfindet das Ganze als «Affront», wie sie sagt. «Sie spricht also allen Menschen, die sich an die Maskenpflicht halten, den gesunden Menschenverstand ab. Ich war schockiert und enttäuscht.»

Julia T. (45) aus dem Kanton Baselland ist von den Ansichten ihrer Ärztin aus Reinach BL enttäuscht.
Foto: Nicolas Lurati
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Beim ersten Treffen mit der Ärztin habe sie diese noch als sehr angenehme Person erlebt. Die Praxis in Reinach BL wurde Julia T. zuvor von einer Kollegin weiterempfohlen. «Sowohl mein älterer Sohn wie auch ich leiden unter ADHS. Daher wollte ich eine Therapie ausprobieren, die ganzheitliche und alternative Behandlungsmethoden anbietet.»

«Die Ärztin trug keine Schutzmaske»

Die Mutter zweier Söhne hat am 7. Januar einen Termin in der Praxis. «Die beiden Praxisassistentinnen trugen keine Schutzmaske. Dies fiel mir zunächst nicht auf. Dann holte mich die Ärztin ins Behandlungszimmer. Sie trug keine Schutzmaske.»

Wie Julia T. berichtet, habe die Ärztin ihr dann gesagt, sie könne die Maske ablegen. Man könne ohne ja besser atmen. «Ich dachte mir nichts dabei, da wir ja nur zu zweit und mit Abstand im Zimmer waren. Ich zog die Maske ab. Ich muss zugeben, das war ein Fehler von mir.»

Nach dem Gespräch beobachtet Julia T., wie der andere Arzt der Praxis mit einer Patientin bei der Theke steht. «Beide ohne Maske. Dann wurde mir klar, dass in dieser Praxis niemand eine Schutzmaske trägt.»

Zur Verabschiedung habe ihr die Ärztin die Hand entgegengestreckt. «Es ging so schnell, und aus alter Gewohnheit habe ich den Händedruck erwidert. Dann verliess ich die Praxis. Ich war verwirrt.»

Bei diesem Treffen hatte Julia T. auch einen Termin für ihren 12-jährigen Sohn vereinbart. «Aufgrund der Erlebnisse in der Praxis wollte ich im Vorfeld des Termins meines Sohnes abgeklärt haben, ob sich denn künftig alle an das Schutzkonzept und vor allem an die Maskenpflicht halten würden.»

Julia T. annulliert alle Termine

Daher nimmt Julia T. am 11. Januar Kontakt mit der Praxis auf. Und erhält am Nachmittag die Antwort der Ärztin, die sie erschütterte.

Julia T. hatte gehofft, bei der Ärztin in Reinach eine Behandlungsform finden zu können, die ihr und vor allem ihrem älteren Sohn langfristig helfen könnte. «Ich habe ihr zurückgeschrieben und ihr klar mitgeteilt, dass ich alle weiteren Termine bei ihr und in ihrer Praxis annullieren möchte. Ich werde nie mehr in diese Praxis und zu dieser Ärztin gehen.»

Auf Anfrage von BLICK sagt die betreffende Ärztin, dass sie eine «differenzierte Einstellung zur Wirksamkeit von Masken» habe. Die wissenschaftliche Lage scheine in keinster Weise klar. «Evidenzbasierte Studien zeichnen allerdings ein eindeutiges Bild.»

Den Schilderungen von Julia T.s Praxisbesuch widerspricht die Ärztin: In ihrer Praxis würden sämtliche Vorschriften, welche im Rahmen der Covid-19-Situation erlassen worden sind, befolgt werden, sagt sie. «Dazu gehören auch die Abstandsregeln in den Warteräumen und das Tragen von Masken. Obwohl wir vielleicht das eine oder andere in einer anderen Form handhaben würden, halten wir uns an die Vorschriften, ohne gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht gegenüber den Patienten zu verstossen.»

Selbstverständlich würden auch Patienten mit Attesten für die Maskenbefreiung behandelt werden.

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