Australier David Goodall (104) reist nach Liestal, um zu sterben
Das sind die Folgekosten für Schweizer Steuerzahler

In seinem Land ist Sterbehilfe verboten. Deshalb flog Biologe David Goodall (104) in die Schweiz. In Liestal wird er in den Tod begleitet. Dadurch entstehen Folgekosten – die der Schweizer Steuerzahler berappen muss.
Publiziert: 08.05.2018 um 19:47 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:05 Uhr
Nicolas Lurati

Der australische Biologe David Goodall ist 104 Jahre alt. Und er will sterben. Um diesen Plan in die Tat umzusetzen, ist Goodall in die Schweiz geflogen. Denn in Australien ist Sterbehilfe verboten.

Goodalls Landsmann Dr. Philip Nitschke, Direktor der Sterbehilfeorganisation Exit International, sagt zu BLICK: «Goodall ist nicht sterbenskrank. Er beklagt sich bloss über einen Verlust an Lebensqualität.»

David Goodall (104) ist in der Schweiz, um zu sterben
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Aktive Sterbehilfe in Australien verboten:David Goodall (104) ist in der Schweiz, um zu sterben
Der australische Biologe David Goodall (104) kam in die Schweiz um zu sterben. Er befindet sich zurzeit in Basel. Am Donnerstag wird er in Liestal in den Tod begleitet.
Foto: AP
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Am Montag landete Goodall in Basel. Am Dienstag wurde er im Hotel Spalentor in Basel von einem Arzt durchgecheckt. Nitschke: «Der Arzt gab grünes Licht für die Sterbebegleitung.» Am Mittwochmorgen folgt für Goodall der Besuch bei einem Psychiater. Dieser soll überprüfen, ob Goodall geistig in der Lage ist, die Situation richtig einschätzen zu können.

Später lädt Goodall im Hotel Spalentor zu einer Medienkonferenz. «Es wird seine erste und letzte sein», sagt Nitschke. Am Donnerstag wird er von einem Arzt von Eternal Spirit im Sterbezimmer in Liestal in den Tod begleitet.

Goodall leitet seinen Tod selbst ein

Rückt nun die Polizei aus – da sie den genauen Ort und das Datum der Sterbebegleitung kennt? Adrian Gaugler, Sprecher der Polizei Baselland: «Es liegt keine Straftat vor. Die passive Sterbehilfe ist in der Schweiz erlaubt. Deshalb wird die Polizei auch nicht präventiv eingreifen.» David Goodall wird seinen Tod selbst einleiten. Er wird die letale Infusion öffnen. Nach dreissig Sekunden wird er einschlafen. Nach rund vier Minuten hört sein Herz auf zu schlagen.

Das ganze Sterbe-Prozedere kostet viel Geld. Über die Crowdfunding-Plattform «gofundme» wurden im Vorfeld umgerechnet 15'000 Franken für Goodall gesammelt, um ihm seinen Sterbewunsch zu erfüllen.

Doch auch nach Goodalls Tod werden Kosten verursacht. Wie bei jedem anderen Sterbehilfe-Fall. Diese Folgekosten trägt der Kanton – und somit der Steuerzahler. Nico Buschauer, Untersuchungsbeauftragter und Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, erklärt: Stirbt eine Person mittels Sterbebegleitung, müssen ein Beauftragter der Staatsanwaltschaft, zwei Polizisten sowie Rechtsmediziner ausrücken. Um zu überprüfen, dass alles mit rechten Dingen zuging und es tatsächlich der Wille des Toten war, zu sterben.

SVP-Landrat will Schweizer Steuerzahler entlasten

Allein im Kanton Baselland – bei 88 Sterbebegleitungen im Jahr 2016 – entstanden so Folgekosten von 160'000 Franken. 2017 waren es bereits 180'000 Franken. Der Aufwand pro Fall: rund 1820 Franken.

Dass der Staat für die Kosten aufkommen muss, stinkt dem Baselbieter SVP-Landrat Hans-Urs Spiess. Er reichte deshalb im Kantonsparlament eine Motion ein: Dem Verursacher einer Sterbebegleitung soll ein angemessener Beitrag in Rechnung gestellt werden. «Es ist für mich nicht in Ordnung, wenn der Steuerzahler für den Sterbewunsch eines Einzelnen aufkommen muss», sagt Spiess zu BLICK. «Wer Kosten verursacht, bezahlt diese selbst.»

Am stärksten plagt Politiker Spiess der Sterbetourismus. «Das Beispiel von David Goodall zeigt es: Menschen kommen in die Schweiz und nehmen Suizidhilfe in Anspruch. Wer sind beim Sterbetourismus die Dummen? Wir Schweizer, wir Steuerzahler! Wieso sollen in der Schweiz lebende Menschen für den Sterbewunsch eines nicht in der Schweiz lebenden aufkommen? Bei Schweizern wäre ich mit einer teilweisen Folgekosten-Beteiligung einverstanden. Bei im Ausland wohnhaften Personen will ich jedoch eine Vollkostenbeteiligung.»

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