Auch ausserhalb des Unterrichts
An Zürcher Mittelschulen gilt Maskenpflicht

Wer nicht an seinem Platz im Schulzimmer sitzt, muss in der Schule eine Schutzmaske tragen. Das gilt im neuen Schuljahr an den Zürcher Mittel- und Berufsfachschulen.
Publiziert: 12.08.2020 um 14:39 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2020 um 15:33 Uhr

«Wir starten in ein sehr spezielles Schuljahr», sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) am Dienstag an einer Medienkonferenz zu den Corona-Schutzmassnahmen an den Zürcher Schulen. Das Ziel sei, den Schulbetrieb so normal wie möglich, aber gleichzeitig so sicher wie möglich zu gestalten.

Die Entwicklung der Situation rund um Covid-19 wird laut Steiner laufend beobachtet. Sollten beispielsweise lokal spezielle Massnahmen nötig werden, werde die Bildungsdirektion handeln.

Maskenpflicht ausserhalb des Unterrichts

Für die Schülerinnen und Schüler in den Gymnasien und Berufsfachschulen gilt neu eine Maskenpflicht ausserhalb des Unterrichts in den Räumen der Schule. Zudem gilt in den Klassen eine fixe Sitzordnung und die Abstände zwischen den Einzeltischen müssen möglichst gross sein.

An Zürcher Mittelschulen gilt die Maskenpflicht auch ausserhalb des Unterrichts. Schüler müssen die Masken selbst bezahlen, Lehrer bekommen sie gratis.
Foto: imago images/Rupert Oberhäuser

In Unterrichtssituationen, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können, beispielsweise im Labor, müssen die Schüler ebenfalls Schutzmasken tragen.

Schüler müssen Masken selbst bezahlen

Während die Schüler ihre Schutzmasken grundsätzlich selber besorgen müssen, werden diese den Lehrpersonen von der Schule zur Verfügung gestellt. In Härtefällen, oder wenn Schüler ihre Maske vergessen haben, sollen jedoch auch sie Masken von der Schule erhalten.

Mit dem Start ins neue Schuljahr kommende Woche kehren die Gymnasien sowie die Berufsfachschulen zudem zum Unterricht in Ganzklassen zurück. Nach dem Lockdown wurde auf der Sekundarstufe II ab dem 8. Juni bis zu den Sommerferien in Halbklassen unterrichtet.

Keine Abstandsregel für Primarschüler

Anders präsentiert sich die Situation in der Primarschule und der Sekundarstufe I. Eine Maskenpflicht gibt es dort nicht. In den obligatorischen Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler im Gegensatz zu Erwachsenen auch die Abstandsregel nicht konsequent einhalten. Sie müssen vor allem die Hygienevorschriften befolgen, sich also etwa die Hände regelmässig waschen.

Entschuldigte Absenz für Quarantäne

Die Quarantänevorschriften des Bundes gelten laut Steiner auch für Kinder und Jugendliche. Schüler, die aus Risikoländern zurückkehren, müssen in Quarantäne und erhalten dafür eine entschuldigte Absenz.

Die Schulen und Lehrpersonen sollen keine Nachforschungen zu den Ferienauftenthalten der Schülerinnen und Schüler betreiben. Wenn eine Lehrperson aber weiss, dass ein Kind aus einem Risikoland eingereist ist, und sich die Familie nicht an die Quarantänevorschriften hält, soll das Kind nach Hause geschickt werden. Zudem sollen die Schulen in solchen Fällen dem kantonalen schulärztlichen Dienst eine Meldung machen. (SDA)

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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