6900 Haushalte betroffen
Urner Landrat erteilt Meiental AG die Wasserkraft-Konzession

Der Landrat Uri hat der Kraftwerk Meiental AG die Konzession für die Nutzung der Wasserkraft am Unterlauf der Meienreuss erteilt. Das Kleinkraftwerk soll jährlich elektrische Energie für rund 6900 Haushalte produzieren.
Publiziert: 06.09.2023 um 09:22 Uhr

Die EWAenergie Uri wird an der Meiental AG mit 50 Prozent, der Kanton Uri mit 23 Prozent und die Korporation Uri mit 7 Prozent beteiligt sein, wie der Landrat an der Session vom Mittwoch befand. Der Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) verbleiben maximal 20 Prozent. Weiter soll die Gemeinde Wassen die Möglichkeit erhalten, eine Beteiligung von 5 Prozent zu erwerben.

Durch das Wasserbauprojekt erhielten Kanton und Korporation pro Jahr rund 510'000 Franken Wasserzinsen sowie eine einmalige Konzessionsgebühr von rund 780'000 Franken, wie es im Bericht und Antrag des Regierungsrats hiess. Der Kanton rechne mit einer jährlichen Dividende von rund 127'000 Franken.

SVP, FDP und die Mitte sprachen sich für das Wasserbauprojekt aus. «Das Projekt leistet einen wertvollen Beitrag zur Stromerzeugung und auch zur Energiestrategie des Kantons», sagte Landrat Elias Epp (die Mitte). Weiter argumentierten die Parteien, dass sich eine Beteiligung lohne, da dadurch auch Einnahmen generiert werden könnten.

Im Rathaus in Altdorf hält der Landrat seine Session ab. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Gespalten waren dagegen die SP und die Grünen. Raphael Walker von den Grünen bestätigte, das es sich um ein rentables Geschäft handle, welches Einkünfte für die öffentliche Hand generieren würde. Aber entscheidend seien nicht nur monetäre Faktoren.

Ein Teil der Fraktion empfinde den Eingriff in die Natur als gerechtfertigt, der andere Teil sei der Meinung, dass es geeignetere Massnahmen gebe um erneuerbare Energien zu fördern. Beispielsweise durch die Erweiterung von Speicherseen oder Photovoltaikanlagen auf Gebäuden.

Bei der Schlussabstimmung stimmte der Landrat den acht Anträgen grossmehrheitlich zu. (SDA)

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