Zürich bleibt vorsichtig, St. Gallen prescht vor
So unterschiedlich wird in Schulen gelockert

Seit heute Montag werden landesweit die Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert – auch in Schulen. Doch dort sind die Regeln so unterschiedlich wie sonst nirgends. Ein Kanton prescht mit weitgehenden Lockerungen vor, die anderen zaudern noch.
Publiziert: 31.05.2021 um 19:50 Uhr
Rachel Hämmerli

In Sachen Volksschule wurstelt jeder Kanton ein bisschen für sich – erst recht in Corona-Zeiten! Ab heute Montag stehen in vielen Schulen Lockerungen auf dem Stundenplan. Doch manche Kantone öffnen rigoros, andere sind viel vorsichtiger.

Der Kanton Zürich ist besonders vorsichtig. Dort sollen die Primarschüler ab der 4. Klasse nach wie vor Maske im Unterricht tragen. Nur draussen bleibt ihnen der Mundschutz erspart.

Mehr positive Fälle ohne Maskenpflicht

Man wolle die Öffnungen langsam angehen, sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner (63) vor einer Woche an einer Pressekonferenz. In Klassen ohne Maskenpflicht seien vermehrt positive Fälle aufgetreten. «Für uns ist das ein Hinweis, dass die Maskenpflicht ab der Mittelstufe Wirkung zeigt», so Steiner.

Die Sommerferien sind schon in Sicht, aber vorher stehen den Schülern noch ein paar Wochen schwitzen unter der Maske bevor.
Foto: imago images/Revierfoto
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Ganz anders im Kanton St. Gallen. Dort hat man sich gänzlich von der Maske verabschiedet. Ab diesem Montag sind nicht nur die Schüler der Primarstufe davon befreit, auch in der Oberstufe wird der Mundschutz höchstens noch im Physikunterricht benötigt.

Man sehe keine Notwendigkeit mehr für die Maskenpflicht, «nachdem Lehrpersonen ab Alter 50 die Möglichkeit hatten, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Quarantäne nur noch wenns unbedingt sein muss

Der Kanton sagt nicht nur Adieu zur Maske, auch Quarantäne für ganze Klassen soll es nicht mehr geben. Auch wenn sich mehrere Schüler in einer Klasse mit dem Virus infiziert haben und nachgewiesen ist, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden konnten.

Eigentlich müsste der Kantonsarzt ab zwei infizierten Personen die ganze Klasse in Quarantäne schicken. Aber der Kanton wolle ab jetzt von seinem Ausnahmerecht Gebrauch machen und von Fernunterricht absehen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass im Fernunterricht nicht alle Schüler ausreichend unterrichtet werden konnten.

Sollten sich trotzdem mehrere Personen in einer Klasse anstecken, würde der Kantonsarzt «eine befristete Maskenpflicht» für den Unterricht, die Pausen und den Schulweg anordnen. Nur die infizierten Personen, und alle, die näheren Kontakt pflegten, müssten in Quarantäne.

Der Rest hält sich zurück

Die anderen Kantone verhalten sich moderat – öffnen, aber verhalten. Im Aargau und in Luzern müssen die Primarschüler keine Masken mehr tragen, die Oberstufenschüler aber schon.

In Zug und Graubünden ist man lockerer und hat auch die Sekundarschüler von der Maske befreit. Beide Kantone testen Schüler und Lehrpersonen regelmässig auf das Virus – der Kanton Zug tut dies zweimal in der Woche «auf freiwilliger Basis», heisst es auf Anfrage.

Was die Kantone aber gemeinsam haben: Schulreisen sind wieder erlaubt – mit entsprechendem Schutzkonzept. Und auch dem Abschlussfest zum Schulende dürfte nichts im Weg stehen – vorausgesetzt, alle kommen mit Maske zum Ball.

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