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Widersprüche und Ungereimtheiten bei neuen Corona-Regeln
Wie lange leisten wir uns noch Grossveranstaltungen?

Gestern Sonntag stellten Simonetta Sommaruga und Alain Berset die Corona-Massnahmen des Bundesrats vor. Fachleute bezweifeln, dass die zweite Welle damit gebremst werden kann. Es brauche mehr. Ins Visier geraten Grossveranstaltungen.
Publiziert: 18.10.2020 um 23:41 Uhr
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Aktualisiert: 21.10.2020 um 14:18 Uhr
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat die Landesregierung am Sonntag zu einer Notsitzung zusammengetrommelt.
Foto: Keystone
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Pascal Tischhauser und Sermîn Faki

Der Bundesrat zieht die Schraube an. Gestern Sonntag hat er beschlossen, dass wir an Tramhaltestellen, im Rathaus und bei grösseren Familienfesten wie etwa dem 80. Geburtstag von Oma Clara eine Maske tragen müssen. Seit Mitternacht sind auch spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Und die Landesregierung will, dass wir wieder von zu Hause aus arbeiten (siehe Box).

Das hat der Bundesrat beschlossen
  • Maskenpflicht. Ab heute gilt eine umfassende Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Dazu gehören Geschäfte, Poststellen, Museen, Kinos, Hotels, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude, aber auch Flughäfen, Bahnhöfe sowie Bus- und Tramhaltestellen.
  • Private Veranstaltungen. An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss Maske tragen. Ausserdem müssen Kontaktdaten erhoben werden. Veranstaltungen mit über 100 Personen brauchen ein Schutzkonzept und müssen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Versammlungsverbot. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Kundgebungen bleiben erlaubt, wenn sie ein Schutzkonzept haben.
  • Gastronomie. Essen und Trinken in Restaurants, Bars und Clubs ist nur noch sitzend erlaubt.
  • Homeoffice. Der Bundesrat spricht eine Homeoffice-Empfehlung aus. Er verpflichtet Arbeitgeber, diese zu beachten.
  • Maskenpflicht. Ab heute gilt eine umfassende Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Dazu gehören Geschäfte, Poststellen, Museen, Kinos, Hotels, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude, aber auch Flughäfen, Bahnhöfe sowie Bus- und Tramhaltestellen.
  • Private Veranstaltungen. An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss Maske tragen. Ausserdem müssen Kontaktdaten erhoben werden. Veranstaltungen mit über 100 Personen brauchen ein Schutzkonzept und müssen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Versammlungsverbot. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Kundgebungen bleiben erlaubt, wenn sie ein Schutzkonzept haben.
  • Gastronomie. Essen und Trinken in Restaurants, Bars und Clubs ist nur noch sitzend erlaubt.
  • Homeoffice. Der Bundesrat spricht eine Homeoffice-Empfehlung aus. Er verpflichtet Arbeitgeber, diese zu beachten.
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Doch das reicht nicht, um die Corona-Ansteckungen wieder in den Griff zu bekommen. Die Neuinfektionen werden weiter steigen und die Spitäler an ihre Kapazitätsgrenzen bringen. Normalerweise zeigt sich die Wirkung einer Corona-Massnahme rund 14 Tage nach deren Inkrafttreten. Derzeit verdoppeln sich die Ansteckungszahlen aber alle sieben Tage – oder gar schneller, wie derzeit im Kanton Bern.

Fachleute haben ein schlechtes Gefühl

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (60) und Gesundheitsminister Alain Berset (48) haben daher bereits klargemacht, dass die Landesregierung allenfalls weitergehende Massnahmen beschliessen wird.

Im Fokus steht ein erneutes Verbot von Grossveranstaltungen. Derzeit fehlen zwar klare Hinweise darauf, dass sich Zuschauer an Fussballspielen anstecken. Fachleute haben aber dennoch ein schlechtes Gefühl bei Anlässen mit so vielen Besuchern. Zudem will man die Kontakte und dazu die Mobilität beschränken – was mit Grossveranstaltungen kaum möglich ist.

Bern hat die Reissleine gezogen

Laut bundesratsnahen Kreisen naht das nationale Aus für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern über den Winter. Ihr wirtschaftlicher Nutzen ist begrenzt, die Gefahr, die von solchen Grossanlässen ausgeht, jedoch hoch. Der Bund will den Kantonsregierungen aber nicht alles vorschreiben, sondern hofft, dass sich die Kantone von sich aus bewegen.

Der Kanton Bern hat bereits reagiert. Ab sofort sind Grossveranstaltungen bis auf weiteres verboten. Andere Kantone dürften folgen. Der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Lukas Engelberger (45), fordert seine Kolleginnen und Kollegen auf, die Grossveranstaltungen in den kommenden Tagen neu zu beurteilen: «Wir alle müssen überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind.»

«Too little and too late»

Kritischer ist der Tessiner Epidemiologe Andreas Cerny, für den die bundesrätlichen Massnahmen «too little and too late» sind, also zu wenig weit gehen und zu spät kommen. Er sei «enttäuscht vom fehlenden Mut auf nationaler Ebene», sagte er auf Blick TV.

Bei den Grossveranstaltungen schiebe der Bund die Verantwortung auf die Kantone ab, die mit einem Schutzkonzept verhindern sollen, dass diese zum Ansteckungsherd werden.

Auch Weiteres ist auf dem Prüfstand, gerade auch bei den Kantonen selbst. Zur Diskussion steht etwa das Masketragen in höheren Schulen, auch der Amateursport soll angeschaut werden. Und der Blick richtet sich weiterhin auf Privatfeiern, die vielleicht besser ohne Oma Clara und andere Risikopersonen aus der Familie stattfinden sollten.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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