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Wenn die Herkunft unklar ist
Behörden sollen Flüchtlings-Handys kontrollieren dürfen

Weil Asylsuchende immer wieder keinen Pass haben, bleibt ihre Herkunft im Dunkeln. So kann nicht festgestellt werden, ob sie Schutz brauchen. Das will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats nicht länger hinnehmen.
Publiziert: 20.02.2020 um 14:18 Uhr
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Aktualisiert: 04.05.2021 um 16:51 Uhr
Daniel Ballmer

Schweizer Asylbehörden sind immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass ein Flüchtling keine Ausweispapiere auf sich trägt. Zeigt er sich nicht kooperativ, ist sein Herkunftsland nur schwer zu bestimmen. Und damit auch, ob ein Asylgrund besteht – oder nicht.

«Immer wieder verliert jemand auf der Flucht seinen Pass, aber nie sein Handy», sagt der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner (57). Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats will deshalb, dass die Mobiltelefone Asylsuchender ausgewertet werden können Um die Identität festzustellen.

Flüchtlinge könnten sich oft nicht mehr erinnern

«Die Massnahme ist nur nötig, wenn sich jemand nicht mehr erinnert, aus welchem Land er kommt», betont SPK-Präsident Glarner. «Das kommt aber oft vor.» Zur Umsetzung eines entsprechenden Vorstosses des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz (47) hat die Kommission nun eine öffentliche Vernehmlassung gestartet, unter welchen Bedingungen eine Auswertung möglich ist.

Wenn Asylsuchende keinen Pass haben, könnte ihr Handy Aufschluss über ihre Herkunft geben.
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So soll der Asylbewerber in der Regel dabei sein, wenn die Daten seines Handys ausgewertet werden. Das mache das Ganze nicht nur einfacher, weil der Betroffene direkt Stellung nehmen könne. Gleichzeitig werde ihm so auch rechtliches Gehör gewährt.

Das Handy soll aber auch unter die Lupe genommen werden können, wenn der Betroffene darauf verzichtet oder sich weigert, dabei zu sein. Dann aber komme er seiner Mitwirkungspflicht nicht nach.

«Das sind keine Straftäter»

Gegen einen solchen Zwang ist etwa SPK-Mitglied Samira Marti (26): «Das ist ein sehr grosser Eingriff in die Privatsphäre.» Für die Baselbieter Sozialdemokratin wäre das unverhältnismässig. Die Massnahme gehe weiter als bei Strafverfahren – etwa bei Steuerhinterziehung.

«Wenn schon müsste die Möglichkeit zuerst dort geschaffen werden», findet Marti. «Im Asylbereich geht es dagegen um sehr verletzliche Menschen, die bei uns Schutz suchen. Das sind keine Straftäter.»

Für die Kommissionsmehrheit ist die Handyauswertung aber eine effiziente Methode, um die Identität Asylsuchender abzuklären. Immerhin werde sie unter anderem in Deutschland schon heute angewendet – «mit Erfolg», wie Glarner betont.

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