Welche Symptome gelten nun?
Bernerin muss Corona-Test selbst berappen

Obwohl der Bund die Corona-Testkosten übernimmt, musste eine Bernerin ihren Test selbst bezahlen – weil sie nicht die typischen Symptome hatte. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) winkt aber ab: Es habe sich nichts an der Finanzierung geändert.
Publiziert: 14.11.2020 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.11.2020 um 15:06 Uhr

Eigentlich ist der Fall klar: Schon seit Juni übernimmt der Bund die Rechnung, wenn man sich auf das Coronavirus testen lässt. Immer wieder betonen die Behörden, wie wichtig es ist, sich testen zu lassen – damit man bei Bedarf in Isolation geht und nicht andere ansteckt. Und auch die Corona-Taskforce des Bundes fordert immer wieder: «Testen, testen, testen!»

Doch in sozialen Medien wird nun Kritik laut: Die Bernerin Lea Kusano berichtet von einem Fall, bei dem einer Freundin doch eine Rechnung für einen Corona-Test ins Haus geflattert ist – Kostenpunkt 160 Franken. Wenn eine ganze Familie sich durchtesten lassen müsste, würde das sehr teuer, kritisiert Kusano auf Twitter.

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Sekundäre Symptome waren das Problem

Die Betroffene Anna Lindow aus Bern sagt zu BLICK: «Ich hatte Durchfall und Gliederschmerzen.» Ihr Arbeitgeber habe ihr darauf hin empfohlen, einen Corona-Test zu machen. Beim Formular, dass sie beim Test ausfüllen musste, waren ihre Symptome allerdings gar nicht erst aufgeführt. Es hiess, da der Arbeitgeber den Test wolle, müsse entweder dieser oder sie selbst die Kosten übernehmen. Tatsächlich ist der Wunsch des Arbeitgebers eine der Ausnahmen, bei denen der Bund die Kosten nicht übernimmt.

Grundsätzlich übernimmt der Bund die Kosten der Corona-Tests.
Foto: keystone-sda.ch
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Allerdings fragte Lindow direkt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach und bekam einen anderen Grund genannt. «Mir wurde gesagt, dass die Testkosten nicht übernommen werden, wenn man sekundäre Symptome hat», so Lindow. Primäre Symptome sind die typischen Coronavirus-Signale wie Husten oder Atemnot – sekundäre eben seltenere Reaktionen wie Durchfall.

Bei Lindow wirft das Fragen auf : Ihre eigene Mutter habe sich mit den genau gleichen sekundären Symptomen problemlos testen können und nichts berappen müssen – allerdings in einem anderen Testcenter.

BAG: Nichts geändert

Auch beim BAG scheint das unterschiedlich gehandhabt zu werden. Denn dieses winkt auf Nachfrage von BLICK zu einer neuen Weisung ab. «Es wurde nichts geändert», sagt eine Sprecherin. Als Testkriterium gälten weiterhin die «Covid-Symptome und die unspezifischen Symptome wie Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Schnupfen und Magen-Darm-Symptome.» Also auch die Symptome, die Lindow hatte.

Der konkrete Fall sei nicht bekannt, heisst es beim BAG weiter, möglicherweise könne der Kanton weiterhelfen. (gbl)


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