Das bedeutet die «besondere Lage»
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Rückkehr zur Normalität:Notlage wird per 19. Juni aufgehoben

Weitere Grenzöffnungen geplant
Freie Fahrt in der ganzen EU ab spätestens 6. Juli!

Jetzt ist es definitiv: Die Schweizer Grenze zu Deutschland, Österreich und Frankreich wird am 15. Juni vollständig geöffnet. Mit Italien bleibt die Lage noch ungeklärt. Bis spätestens 6. Juli soll es aber im ganzen Schengen-Raum keine Reisebeschränkungen mehr geben.
Publiziert: 27.05.2020 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2020 um 17:47 Uhr
Ruedi Studer

Jetzt ist es fix: Die Grenzen der Schweiz zu Deutschland, Österreich und Frankreich werden per 15. Juni vollständig geöffnet, die Grenzkontrollen werden aufgehoben. Den Öffnungsdeal der vier Staaten hat FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter (56) vor zwei Wochen angekündigt. Nachdem sich die epidemiologische Situation weiter verbessert hat, hat am Mittwoch auch der Gesamtbundesrat nun offiziell grünes Licht gegeben.

«Wir können auch an der Grenze einen Schritt zurück zur Normalität machen!», freute sich Keller-Sutter an der Medienkonferenz vom Mittwoch. «Nach und nach erhalten wir unsere Freiheiten zurück, auf die wir vorübergehend verzichten mussten.»

Offen bleibt, wann die Reisefreiheit nach Italien wieder gilt. Das südliche Nachbarland hatte überraschend angekündigt, die Grenzen einseitig per 3. Juni wieder zu öffnen. Was insbesondere im Tessin für Stirnrunzeln sorgte. SP-Bundesrat Alain Berset (48) machte daraufhin deutlich: «Es ist vollkommen klar, dass wir uns den Öffnungsrhythmus nicht von den Nachbarn diktieren lassen werden.»

Justizministerin Karin Keller-Sutter kündigt weitere Grenzöffnungen an.
Foto: keystone-sda.ch
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Italien: 3. Juni «noch zu früh»

Jetzt bestätigt die Landesregierung die Zurückhaltung: Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf den 3. Juni hin «noch zu früh» wäre. Den Öffnungsschritt Richtung Süden und damit verbundene grenzsanitarische Massnahmen – denkbar wären Fiebermessungen – will der Bundesrat mit in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens koordinieren. In diese Diskussion will der Bundesrat auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Man akzeptiere den souveränen Entscheid Italiens, betonte Keller-Sutter. Sie habe ihrer italienischen Amtskollegin aber klar gemacht, dass vorerst kein Gegenrecht gilt. «Die Schweiz wird die Grenze zu Italien noch nicht öffnen», so die FDP-Magistratin. Man wolle das Vorgehen koordinieren.

Im Gespräch habe sie aber angetönt, dass man auch mit Italien den 15. Juni ins Auge fassen könnte und Italien bis dahin mit der einseitigen Öffnung abwarten sollte. Keller-Sutter sagt zudem klar: «Wir raten von Reisen nach Italien ab, solange die Schweiz die Grenzen nicht öffnet.»

Für Personen, die trotzdem nach Italien reisen und danach wieder zurückkehren, sei es möglich, dass sie an der Grenze zum Beispiel einen Fragebogen ausfüllen müssten.

Reisefreiheit im Schengen-Raum ab 6. Juli

Allzu lange sollten die Koordinations-Diskussionen aber nicht dauern. Denn spätestens ab 6. Juli sollen die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit mit allen EU/Efta-Staaten – und damit im gesamten Schengen-Raum – wieder gänzlich hergestellt sein. Das setzt sich der Bundesrat zum Ziel. Er hofft sogar, dass die Reisebeschränkungen schon ab Mitte Juni für weitere Staaten fallen. Die Liste mit den Risikoländern soll in Absprache mit den EU/Efta-Staaten schrittweise angepasst werden, so die Idee.

«Wir möchten bis 6. Juli mit allen Ländern der EU und der Efta schrittweise zur Normalität zurückkehren», so Keller-Sutter.«Sie können sukzessive von der Liste der Risikostaaten gestrichen werden.»

Über weitere Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten hingegen will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Teil-Lockerung schon ab 8. Juni

Doch schon vorher plant der Bundesrat eine weitere Grenzlockerung: Ab 8. Juni werden sämtliche Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/Efta-Raum wieder bearbeitet. Die Unternehmen können also neue Arbeitskräfte aus dem EU-Raum anheuern.

Zudem können Schweizer Unternehmen auch wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten rekrutieren, wenn diese dringend benötigt werden. Oder wenn ihr Einsatz im öffentlichen Interesse liegt – etwa als Erntehelfer in de Landwirtschaft. Im Gegenzug wird die Stellenmeldepflicht und damit der Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt wieder aktiviert.

Weiter wird auch der Familiennachzug vollständig ermöglicht. Ebenso dürften ausländische Studierende wieder an die Schweizer Unis reisen.

Während die Einreisebeschränkungen fallen, plant der Bundesrat Präventionsmassnahmen. So lässt er sich die Möglichkeit offen, für bestimmte Personengruppe aus Corona-Risikostaaten grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfragebögen oder Quarantäne anzuordnen.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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