Wegen Swissness-Regeln
Brasserie Federal muss Logo ändern

Weil das Schweizer Wappen auf dem Logo prangt, muss das Zürcher Bahnhofsrestaurant Brasserie Federal ihr Logo ändern. Das kommt den Betreiber teuer zu stehen.
Publiziert: 06.08.2022 um 18:22 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2022 um 03:42 Uhr

Wo Schweiz draufsteht, muss auch Schweiz drin sein. Das ist die Grundidee der Swissness-Vorlage, auf die sich vor rund zehn Jahren das Parlament einigte. Bei Verstössen geht es oft um Produzenten im Ausland, die sich mit angeblicher Schweizer Herkunft ihrer Produkte mehr Vertrauen erhoffen.

Jetzt aber ist die Brasserie Federal am Zürcher Hauptbahnhof dran, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet. Denn das einstige Bahnhofsbuffet hat das Schweizer Wappen im Logo. Seit 2017 ist es aber verboten, das Schweizerkreuz auf einem Dreieckschild für geschäftliche Zwecke zu verwenden.

150'000 Franken Konsequenzen

Das Verbot trifft nun auch die Beiz, die das Logo seit 1997 verwendet. Das hat auch finanzielle Konsequenzen, da das Logo fast überall ist: Auf den Servietten und Uniformen des Personals, auf den Scheiben der Bahnhofhalle und den Tischen, auf dem Briefpapier und natürlich dem Menu.

Das Restaurant im Hauptbahnhof musste sein Logo ändern.
Foto: PIUS KOLLER
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Laut «NZZ» kommt es Brasserie-Wirt Reto Candrian (42) rund 150'000 Franken zu stehen, das alles auszutauschen. Selbst die Gläser sind mit dem Logo bedruckt.

Ziel der Vorlage war eigentlich vor allem der Schutz der Schweizer Marke im Ausland. Im Schatten der Swissness-Vorlage trat aber auch das Wappenschutzgesetz in Kraft. Für die Regelung gibt es zwar Ausnahmen: So darf etwa Victorinox die Sackmesser mit dem Wappen prägen, auch der Touring-Club oder der Skiverband dürfen es verwenden. Nicht aber die Brasserie Federal.

Frist für Bundesgericht versäumt

Candrian, der das Restaurant bereits in vierter Generation führt, hatte einen Antrag an das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gestellt, um das Logo weiter benützen zu dürfen. Gegen die Ablehnung der Zürcher Sicherheitsdirektion hatte er sich bis vor Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Dies wies die Beschwerde 2020 ab. Candrian, der wegen Corona andere Prioritäten gehabt hatte, versäumte es, das Urteil fristgerecht ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Als das IGE nachfragen kam, liess man sich davon nicht beeindrucken. Immerhin, sagt Candrian zur NZZ, habe sich das Institut kulant gezeigt und ihm Zeit gegeben, die Restaurantausstattung anzupassen. Eine Busse müsse er nicht zahlen.

Homepage und Menükarte musste Candrian schon anpassen. Statt des Schweizer Wappens enthält das Logo nun eben eine wehende Schweizer Flagge.

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