Wegen Befangenheit
Etappensieg für Platini: Ausstand für Richter der Berufungskammer

Es ist ein Teilerfolg für Michel Platini im Prozess gegen sich und Joseph Blatter: Alle Richter der Berufungskammer müssen wegen möglicher Befangenheit in Ausstand treten.
Publiziert: 04.04.2024 um 14:30 Uhr

Alle Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts müssen im zweitinstanzlichen Verfahren gegen Joseph Blatter und Michel Platini in den Ausstand treten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde von Platini gutgeheissen.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts befragte Olivier Thormann, den Präsidenten der Berufungskammer, als Zeugen im Verfahren gegen Blatter und Platini. Er musste sich dabei zum Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten äussern.

Eindruck der Befangenheit möglich

Diese Aussagen werden im Berufungsverfahren wieder zu beurteilen sein, wie das Bundesgericht schreibt. Thormann ist für dieses Verfahren in den Ausstand getreten, weil vor seiner Wahl zum Richter Leiter der Untersuchung gegen Blatter und Platini bei der Bundesanwaltschaft war.

Michel Platini auf dem Weg zum erstinstanzlichen Prozess gegen ihn und Joseph Blatter im Jahr 2022. (Archivbild)
Foto: Alessandro Crinari

Weil die Richter der Berufungskammer die Aussagen des eigenen Präsidenten beurteilen müssten, könnte der Eindruck von Befangenheit entstehen, schreibt das Bundesgericht. Deshalb müssen alle ordentlichen Richter dieser Kammer in den Ausstand treten. (SDA)

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