Mutanten-Virus macht Verschärfung «unbedingt nötig»
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Lockdown ab Montag:Das sind die neuen Massnahmen des Bundes

Berset verlängert Massnahmen
Virus-Mutation macht Verschärfung «unbedingt nötig»

Geschlossene Läden, Homeoffice-Pflicht und Treffen nur zu fünft: Wegen der mutierten Variante des Coronavirus zieht der Bundesrat die Schraube an. «Die Entscheidung war nicht einfach», so Bundespräsident Guy Parmlin (SVP, 61).
Publiziert: 12.01.2021 um 17:39 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2021 um 07:48 Uhr
  • Wegen der ansteckenderen Corona-Variante verschärft der Bundesrat die Corona-Massnahmen
  • Ab 18. Januar müssen Läden schliessen, Treffen sind nur zu fünft erlaubt und es gilt Homeoffice-Pflicht
  • Restaurants, Kultur- und Freizeitbetriebe müssen bis Ende Februar zu bleiben
  • Härtefälle können künftig einfacher finanzielle Unterstützung beantragen


Die Schweiz kommt um schärfere Corona-Massnahmen nicht herum. «Die Frage ist nicht ob, sondern wann», betont SP-Gesundheitsminister Alain Berset (48) mehrfach. Die mutierte Virusversion sei 50 bis 70 Prozent ansteckender. Und Grossbritannien mache der Schweiz vor was passiert, wenn sie nicht reagiert: Trotz hartem Lockdown seien die Fallzahlen dort explodiert.

Ähnlich klingt es von SVP-Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin (61). «Es war kein einfacher Entscheid» betont dieser. Es verstehe wütende Reaktionen in der Pandemie. Denn die Situation sei paradox: Die Zahlen seien leicht rückläufig, die Impfstart sei erfolgt - beides gute Nachrichten. Doch gerade das Mutanten-Virus mache die Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen «unbedingt nötig».

Bundesrat Berset beantragt Verschärfungen der Corona-Massnahmen.
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Und so zieht der Bundesrat die Schraube an. Ab 18. Januar gilt:

  • Einkaufsläden und Märkte müssen schliessen, ausser sie bieten Güter des täglichen Bedarfs an. Waren abholen ist erlaubt. Die Läden, die offen bleiben dürfen, können wieder auf die üblichen Öffnungszeiten zurückfallen. So sind können etwa Tankstellen und Kioske auch sonntags Waren verkaufen.

  • Private und öffentliche Treffen sind auf fünf Personen begrenzt.

  • Home-Office: Zu Hause arbeiten ist Pflicht, wenn «mit zumutbarem Aufwand» möglich. Einen Anspruch auf Auslagenentschädigungen gibt es nicht.

  • Restaurants müssen, wie auch Kultur-Sport- und Freizeitanlagen weiterhin zu bleiben. Dies wird bis Ende Februar verlängert.

  • Verschärfte Maskenpflicht: Wer nicht Homeoffice machen kann und vor Ort arbeitet, muss Maske tragen. Wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält ist die Maske Pflicht.

  • Besonders gefährdete Personen werden zusätzlich geschützt: Sie haben das Recht auf Homeoffice oder eine Beurlaubung.

Bundesräte zwischen Plexiglas

Wohl um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, haben die Bundesräte ihre Schutzmasken auch während dem Reden aufbehalten. Uns sassen erstmals zwischen Plexiglaswänden vor den Medien.

Alles geregelt hat der Bundesrat auch mit den neuen Massnahmen nicht. Offen ist etwa, wie die Schulen betroffen sind. «Das liegt in der Hoheit der Kantone» betont Berset. Man warte hier noch auf Rückmeldungen mit konkreten Vorschlägen. «Schulschliessungen haben nicht oberste Priorität, da sie viele neue Probleme mit sich bringen.»

Auch für die Skigebiete sind weiterhin die Kantone zuständig – auf eine Zwangsschliessung hat der Bundesrat verzichtet. «Man fährt draussen in der Natur Ski, da kann man Abstand halten», begründet Berset. Den Kantonen stünde es aber frei, schärfere Massnahmen zu ergreifen.

Härtefall-Verordnung wird gelockert

Gleichzeitig lockert der Bundesrat die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Härtefälle. Dass die 2,5 Milliarden Franken, die dafür bereits gesprochen worden sind, nicht reichen werden, ist laut SVP-Finanzminister Ueli Maurer (70) bereits jetzt absehbar. Der Bundesrat werde dem Parlament einen Nachkredit beantragen.

Die logistische Herausforderung werde riesig, betont Maurer. «Wir gingen bislang von 50'000 Härtefällen aus. Nun sind es wohl bis zu 100'000.» (gbl)

Bundesrat 13.1.


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