Von bis zu 10'000 Franken
Schwyzer Regierung lehnt steuerlichen Betreuungsabzug ab

Im Kanton Schwyz sollen Personen, die unentgeltlich Hilfsbedürftige zu Hause pflegen und betreuen, nicht mit einem Steuerabzug entschädigt werden. Der Regierungsrat lehnt eine Motion aus der Reihe der Mitte ab.
Publiziert: 15.02.2024 um 11:18 Uhr
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Aktualisiert: 15.02.2024 um 11:19 Uhr

Der frühere, inzwischen in den Nationalrat gewählte Kantonsrat Dominik Blunschy forderte in seinem Vorstoss einen Abzug von bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen für Personen, die zu Hause Pflege- und Betreuungsarbeit leisten. Dies wäre ein Zeichen der Wertschätzung, argumentierte er. Es gehe nicht um eine Entschädigung, sondern um eine Motivation, die Betreuung von Angehörigen nicht auszulagern.

Der Regierungsrat hält aber nichts von dieser Idee, wie aus seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort hervorgeht. Ein Abzug für die Betreuung würde diese gegenüber anderen Formen der Freiwilligenarbeit privilegieren, erklärte er. Personen, die Angehörige ausser Haus betreuen liessen und diese Kosten finanzierten, würden benachteiligt.

Der Regierungsrat betonte zudem, dass die Steuern vor allem zur Finanzierung des öffentlichen Haushalts dienen sollen. Entgegen der politisch vielfach bestehenden Meinung lasse sich über steuerliche Massnahmen generell keine zielgerichtete Sozial- und Gesellschaftspolitik betreiben. Eine Möglichkeit, das Thema der Pflege und Betreuung umfassend anzugehen, biete die geplante Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen. (SDA)

Für die Pflege zu Hause soll es im Kanton Schwyz keinen Steuerabzug geben.
Foto: Goran Basic
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