Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari über das neue Terror-Gesetz
«Heutiger Strafrahmen ist nicht glaubwürdig»

Für Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari (50) gehört es zum Jobprofil, Islamisten anzuklagen. Er glaubt nicht, dass ein neues Gesetz genügt, um Anschläge in der Schweiz zu verhindern.
Publiziert: 07.08.2016 um 14:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 06:36 Uhr
Roland Gamp

Was ist das wichtigste Ziel des Gesetzentwurfs gegen Terrorgruppen?
Ruedi Montanari:
Terrororganisationen sind wie Krebsgeschwüre. Sie und ihre Ableger muss man rechtzeitig erkennen und behandeln. Dies bezweckt der aktuelle Vorschlag unter anderem. Die Norm soll rechtzeitiger und wirksamer greifen.

Wie erreicht man das?
Indem jede Art der Unterstützung strafbar sein soll. Zum Beispiel könnten Personen belangt werden, wenn sie den IS moralisch unterstützen und Reisevorbereitungen treffen. Also nicht erst, wenn sie im Flugzeug sitzen.

Propaganda für den Islamischen Staat wäre ebenfalls verboten.
Ja, denn sie stellt klar eine Unterstützung dar. Zu unterscheiden ist dies aber von einer einfachen Sympathiebekundung – diese fällt unter die Meinungsfreiheit und muss weiter erlaubt sein.

Ruedi Montanari will 
Terroristen und ihre Sympathisanten härter anpacken.
Foto: www.bilder-spektrum.ch

Der Gesetzentwurf sieht deutlich höhere Strafen vor. Weshalb?
Weil der heutige Strafrahmen nicht glaubwürdig ist. Im internationalen Vergleich befinden wir uns auf einem bedenklich tiefen Niveau.

Kann die Aussicht auf zehn Jahre Gefängnis Terroristen von einem Anschlag abbringen?
Leider kaum. Aber sie könnte Leute davon abhalten, sich zu radikalisieren. Wichtig ist daher vor allem auch die Prävention, aber das ist die Aufgabe des Nachrichtendienstes (ND). Im Hinblick auf die baldige Abstimmung zum Nachrichtendienstgesetz stellt sich daher die Frage, ob der ND die für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Mittel bekommen soll. Meines Erachtens muss man ihm diese geben, wenn man Anschläge in der Schweiz möglichst verhindern will.

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