Verschiedene Abflugverfahren getestet
Fluglärm bleibt mit F-35A-Kampfjets etwa gleich laut wie mit F/A-18

Die Fluglärmbelastung bleibt mit den neuen Kampfjets des Typs F-35A in etwa gleich wie mit dem alten Modell F/A-18. Das VBS hat die betroffenen Gemeinden über die künftigen Lärmimmissionen informiert.
Publiziert: 07.12.2023 um 21:13 Uhr
|
Aktualisiert: 07.12.2023 um 22:52 Uhr

In Meiringen BE gebe es einen leichten Rückgang der Lärmbelastung, in Payerne VD sei diese leicht höher und in Emmen LU bleibe sie in etwa gleich. Die Resultate wurden vor Kurzem vom eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Bern den Medien vorgestellt.

Vom Dienstag bis zum Donnerstag wurden die lokalen Behörden an Informationsanlässen über die vorliegenden Resultate und das weitere Vorgehen zur Anpassung des Sachplans Militär informiert.

Das vom eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sei bestrebt, die Lärmbelastung auf den Militärflugplätzen so tief wie möglich zu halten, hiess es. Deshalb habe das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) verschiedene Analysen zur Minimierung der Fluglärmbelastung durch den Betrieb des neuen Kampfjets des Typs F-35A in der Schweiz durchgeführt.
Beteiligt waren zudem die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), die Luftwaffe und der Flugzeughersteller Lockheed Martin. Analysiert wurden laut Mitteilung zum Beispiel Optimierungen der Fluggeometrien oder der Fluggeschwindigkeit.

Die besten Startverfahren sollen ausgewählt werden

Zusammen mit dem Hersteller wurden laut Mitteilung verschiedene Abflugverfahren - einerseits in Bezug auf optimale Steigwinkel im Zusammenhang mit der Lärmbelastung und andererseits deren fliegerische Eignung - evaluiert. Im Anschluss seien mit der Empa verschiedene Szenarien von Startverfahren in Bezug auf deren Fluglärmbelastung verglichen worden. So sollen die am besten geeigneten Verfahren ausgewählt werden können.

Basierend auf diesen Grundlagen führe die Empa umfangreiche Berechnungen durch, die für die Erstellung der zukünftigen Lärmbelastungskataster notwendig seien, hiess es. Diese Resultate berücksichtigten die räumliche und zeitliche Verteilung der Flugbewegungen und beinhalteten neben den zukünftigen Flugbewegungen der F-35A auch den gesamten militärischen sowie zivilen Flugbetrieb.

Die Fluglärmbelastung bleibt mit den neuen Kampfjets des Typs F-35A (im Bild) in etwa gleich wie mit dem alten Modell F/A-18. (Archivbild)
Foto: BORIS ROESSLER

Bevölkerung darf mitreden

Für die Einführung des F-35A müssen die Objektblätter der drei Schweizer Militärflugplätze in Meiringen, Payerne und Emmen im Sachplan Militär angepasst und die zulässige Lärmbelastung festgelegt werden. Die Anpassung werde nach Anhörung der Kantone und Gemeinden sowie unter Mitwirkung der Bevölkerung durch den Bundesrat beschlossen und sei behördenverbindlich. Die zulässige Lärmbelastung werde durch das VBS nach einer öffentlichen Auflage im Plangenehmigungsverfahren festgelegt und sei für alle verbindlich.

Das Generalsekretariat VBS führe vorgängig einen Koordinationsprozess pro Militärflugplatz. Die Koordination mit den Gemeinden und kantonalen Fachstellen erfolge parallel zur Erarbeitung der Objektblätter und der Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren bis Ende 2024.

Die Vorgänger-Kampfjets F/A-18 sind seit 1997 in Betrieb; von den 34 gekauften Maschinen sind noch 30 im Einsatz. Ursprünglich hätten sie 2025 ausser Dienst gestellt werden sollen. Sie sollen nun aber fliegen, bis die 36 neuen Kampfjets F-35A ausgeliefert worden sind und ab den 2030er-Jahren den Schweizer Luftraum schützen und verteidigen können. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?