Verfahren läuft
Mutmassliches Sexualdelikt beim WEF-Einsatz der Armee

Ein Angehöriger der Schweizer Armee wird verdächtigt, im Januar während des Einsatzes am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Graubünden ein Sexualdelikt gegen eine Armeeangehörige begangen zu haben. Die Militärjustiz hat gegen den Mann eine Untersuchung eröffnet.
Publiziert: 01.02.2023 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2023 um 19:46 Uhr

Im Zuge des diesjährigen World Economic Forum (WEF) in Davos GR soll es zu einem üblen Zwischenfall gekommen sein. Wie die «Weltwoche» schreibt, soll ein 26-jähriger Angehöriger der Stabskompanie des Zürcher Infanterie-Bataillons 65 (Inf Bat 65) möglicherweise ein Sexualdelikt an einer Soldatin begangen haben.

Die mutmassliche Tat soll sich in der dritten Woche des Wiederholungskurses nach dem «Kompanie-Abend» ereignet haben.

Untersuchungsbefehl des Bataillonskommandanten

«Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar und führte zu einer vorläufigen Festnahme. In der Folge eröffnete die Militärjustiz gestützt auf den Untersuchungsbefehl des Kommandanten eine Untersuchung», wie Florian Menzi, Sprecher des Oberauditorats der Armee, Blick bestätigt.

Ein Armeesoldat patrouilliert am WEF vor dem Davoser Kongresszentrum. Möglicherweise wurde beim diesjährigen Einsatz innerhalb der Armee ein Sexualdelikt begannen. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Der mutmassliche Täter wurde offenbar noch während des Dienstes von der Militärpolizei abgeführt und vorläufig festgenommen. Er befindet sich wieder auf freiem Fuss, weil keine Untersuchungshaft angeordnet worden sei, hiess es weiter.

Angaben zu den Personalien des Mannes und des allfälligen Opfers machte Mediensprecher Menzi mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Drei Szenarien für Abschluss der Untersuchung möglich

Für die Untersuchung gebe es drei mögliche Abschlussszenarien, erklärte Menzi. Je nach Schweregrad des Deliktes könne die Untersuchung mit einem einfachen Strafbefehl beendet werden, oder aber es werde Anklage gegen den Verdächtigen erhoben. Sollte sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärten, wird die Untersuchung eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie «20 Minuten» berichtet, wurde für den Armeeangehörigen ein Aufgebotsstopp erlassen. «Das bedeutet, dass er bis zu einem richterlichen Urteil keine Wiederholungskurse (WK) absolvieren wird», sagt Armeesprecher Stefan Hofer.

Das Inf Bat 65 ist eines von zwei Infanterie-Bataillonen der Schweizer Armee, welche seit 2018 eine Unterstützungsfunktion innerhalb der Territorialdivision 4 ausüben. Als Wappentier tragen die Angehörigen des Inf Bat 65 einen Skorpion an der Uniform, weshalb sie auch Skorpione genannt werden. Das Bataillon hat während seines Einsatzes am WEF kritische Infrastrukturen im Raum Davos und den angrenzenden Tälern bis nach Chur geschützt. (SDA/noo)

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