Vereine zittern wegen Geldspielgesetz
Politiker wollen den Lotto-Abend retten

Weil das Geldspielgesetz schärfer angewandt wird, drohen hohe administrative Hürden für Vereine, die einen Lotto-Abend mit Gutscheinen als Preise durchführen. Jetzt werden Politiker aktiv.
Publiziert: 03.03.2023 um 18:33 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2023 um 14:58 Uhr
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

«Lotto»! Der Schrei vor Glück beim Lotto-Abend der Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten bringt zweierlei Freuden: Wenn der Solothurner Verein ein Lotto organisiert, bessert er seine Finanzen auf. Und der Gewinner freut sich über einen Früchtekorb oder einen Gutschein vom örtlichen Kleiderladen. Doch der Gutschein wird jetzt zum Spielverderber.

Schuld daran ist das Geldspielgesetz. Ein Lotto-Abend wie jener der Hornussergesellschaft oder auch eine Tombola gelten juristisch als Kleinlotterien. Damit es keine Bewilligung braucht, dürfen die Gewinne ausschliesslich Sachpreise sein und die Gewinne aus den Einsätzen dürfen maximal 50'000 Franken betragen. Das Problem: Viele Vereine verteilen auch Gutscheine als Gewinne. Dafür braucht es dann eine kantonale Bewilligung und viel Bürokratie.

Kleiner fünfstelliger Betrag

Anton Schmid ist Präsident der Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten. Sein Verein hat bislang jedes Jahr ein Lotto-Match durchgeführt – auch mit Gutscheinen als Preise. «Finanziell macht das einen grossen Teil unserer jährlichen Einnahmen aus», sagt er zu Blick. Er spricht von einem kleinen fünfstelligen Betrag. Doch nicht nur das Geld ist wichtig. «Das Lotto-Match ist für uns gute Werbung. Wir haben damit ein grösseres Einzugsgebiet – von Langenthal bis Burgdorf, auch über die Hornusserszene hinaus.»

Geht es um Gutscheine, wird der Lotto-Abend für die Veranstalter kompliziert.
Foto: Zvg
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Die Gutscheine komplett durch Sachpreise zu ersetzen, ist aus Schmids Sicht schwierig. «Das ist nicht spannend. Wenn jemand zweimal gewinnt, muss er dann zwei Velos mitnehmen? Oder zehn Kilo Fleisch essen?»

Geldspielaufsicht spricht Machtwort

Das Gesetz gilt bereits seit 2019. Doch weil nicht alle Kantone die neuen Regeln gleich konsequent umsetzen, sprach die nationale Geldspielaufsicht ein Machtwort und verlangte die Umsetzung in jenen Kantonen, die bislang nichts taten. Allerdings gibt es auch jetzt noch kantonale Unterschiede. Im Kanton Bern beispielsweise darf ohne Bewilligung nur noch um Gutscheine gespielt werden, wenn diese maximal 20 Prozent der Gewinnsumme ausmachen und vom lokalen Gewerbe stammen, wie die «Berner Zeitung» schreibt.

Im vergangenen Jahr hat die Hornussergesellschaft den Lotto-Abend vorverschoben, damit noch einfacher gespielt werden konnte. «Wir waren zweimal ausverkauft. Das Bedürfnis ist also da. Nur den Entscheid der Geldspielaufsicht hat niemand verstanden», sagt Schmid.

Er hofft jetzt auf eine Lockerung der Regeln: «Das kann nicht sein. Von unserem Lotto-Abend wird man nicht spielsüchtig.» Nächste Woche gebe es eine Sitzung, wo entschieden wird, wie sie den Lotto-Abend im kommenden Oktober durchführen wollen. «Momentan sieht es so aus, dass wir den bürokratischen Mehraufwand auf uns nehmen.»

«Das Lotto im Säli darf nicht gemetzget werden»

Jetzt ist auch die Politik aktiv geworden. Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (46) ärgert sich über die hohen Hürden. «Zum Beispiel muss die Hälfte der maximalen Einsätze wieder rückverteilt werden, auch wenn man weniger einnimmt», so der Blasmusiker, der selbst in einem Musikverein spielt. «Das schmälert natürlich den Gewinn.»

Müller-Altermatt will nun vom Bundesrat wissen, welchen Spielraum es gibt, damit die Vereine ihre Lotto-Abende weiterhin durchführen können. «Ich hoffe auf etwas Pragmatismus des Bundesrates.» Er hält fest: «Das Lotto im Säli darf nicht gemetzget werden.»

SVP-Nationalrat Walter Wobmann (65) sieht einen riesigen Aufwand für die Vereine. «Bei den Vereinen geht es nicht um viel Geld, aber für sie ist es wichtig.» Das Gesetz sei darauf ausgelegt, Spielsucht zu vermeiden. «Wer einmal im Jahr bei seinem Verein Lotto spielt, wird sicher nicht spielsüchtig.»

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