Urteil des Bundesgerichts
Universität Zürich darf Studierende nicht büssen

Der Bundesgericht hat die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich für ungültig erklärt. Die Universität wollte damit Bussen für Studierende von bis zu 4000 Franken verhängen. Dies sei aber nicht rechtens, so das Bundesgericht.
Publiziert: 12.10.2023 um 12:05 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2023 um 22:19 Uhr

Eine Geldstrafe müsse im Universitätsgesetz verankert werden, so das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Solche Strafen seien nicht über eine Verordnung möglich. Um solche Bussen einführen zu können, bräuchte es also einen Kantonsratsbeschluss.

Im Jahr 2020 hatte die Universität Zürich angekündigt, Studierende künftig mit bis zu 4000 Franken zu bestrafen, etwa wenn diese einen Ghostwriter für ihre Arbeiten engagieren, abschreiben oder Veranstaltungen stören. Der Studierendenverband rekurrierte dagegen. (SDA)

Die Universität Zürich verliert vor Bundesgericht gegen den Studierendenverband. Sie darf nicht in eigener Kompetenz Bussen von bis zu 4000 Franken einführen. (Symbolbild)
Foto: STR
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?