Um Schulden abzubauen
Verschuldete sollen künftig Steuern zahlen können

Schuldner im Teufelskreis: Weil das betreibungsrechtliche Existenzminimum Steuern nicht berücksichtigt, können Betroffene Schulden kaum abbauen. Der Bundesrat unterstützt einen Vorstoss, der dies ändern will.
Publiziert: 22.02.2024 um 20:05 Uhr

Steuern, Krankenkasse, Miete: Wer einmal in den Schulden steckt, dem droht ein Teufelskreis, aus dem es praktisch kein Entrinnen gibt. Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann, dem wird der Lohn gepfändet. Viele Schuldner leben darum langfristig am Existenzminimum.

Das Problem dabei: Im betreibungsrechtlichen Existenzminimum werden die Steuern nicht einberechnet.

Einen Teil des Gehalts für die Steuern beiseitezulegen, ist damit praktisch nicht möglich. Aber auch ein Abschluss des Betreibungsverfahrens ist so kaum zu erreichen. Im Gegenteil: Es entstehen laufend neue Schulden.

Wer Schulden hat, dem wird der Lohn gepfändet.
Foto: Towfiqu Barbhuiya / Unsplash
1/4

Finanzielle Erleichterung verschaffen

Das soll sich jetzt ändern: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat einen entsprechenden Vorstoss zuhanden des Bundesrats eingereicht.

Ziel ist es, dass laufende Steuern zukünftig beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum berücksichtigt werden – um den Betroffenen so schnell wie möglich finanzielle Erleichterung zu verschaffen. Wer Frau und Kindern Unterhalt zahlen muss, für den soll es besondere Regelungen geben, damit Unterhaltsgläubiger nicht benachteiligt werden.

Steuerrückstände häufigste Art von Schulden

Wie gross das Problem ist, zeigt sich beim Blick in die Statistik: Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) sind Steuerrückstände dabei die am häufigsten vorkommende Art von Schulden, noch vor ausstehenden Krankenkassenbeiträgen.

Und auch der Bundesrat sieht das Problem: Er beantragte in seiner Antwort auf den Vorstoss am Mittwoch kommentarlos die Annahme der Motion. So kann der Teufelskreis vielleicht schon bald durchbrochen werden. (oco)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?