Um das Netz zu schützen
Gibts für Private bald kein Geld mehr für Solarstrom?

Wer eine Solaranlage hat, kann den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und bekommt dafür Geld. Doch das könnte sich ändern.
Publiziert: 17.08.2024 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2024 um 13:45 Uhr
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Wenn die Sonne strahlt, freuen sich nicht nur Schwimmer, sondern auch alle mit einer Solaranlage auf dem Dach. Produziert die Anlage zu viel Strom, können die Besitzer den Überschuss dem lokalen Energieversorger verkaufen.

Doch das könnte sich ändern. Michael Frank, Direktor des Verbands der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen, sorgt sich um die Stabilität des Stromnetzes. Wird die Solarenergie künftig weiter ausgebaut – was mit dem angenommenen Stromgesetz geplant ist – steigt die Strommenge im Sommer. Das Netz droht zu überlasten. «Zu viel Strom im Netz gefährdet die Netzstabilität für alle», sagt er im Interview mit dem «Tages-Anzeiger».

Solaranlagen auf dem Dach boomen.
Foto: imago/Westend61
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Man müsse das Subventionssystem hinterfragen. «Die Anlagenbesitzer sollen Geld erhalten, wenn sie im Winter Strom produzieren – und nicht auch noch, wenn sie wie heute den schon vorhandenen Überfluss im Sommer noch vergrössern.» Wenn zu viel Solarstrom im System sei, stelle sich in der Zukunft die Frage, «wie viel ich dafür zahlen muss, dass ich ihn einspeisen darf.»

Technische Lösungen gefordert

SP-Energiepolitiker Roger Nordmann (51) setzt auf technische Lösungen, wenn es im Sommer zu viel Strom gibt. «Energieunternehmen könnten den günstigen Strom im Sommer nutzen, um Wasserstoff zu produzieren.» Dieser kann dann zum Beispiel genutzt werden, um LKWs zu betreiben.

Für SVP-Energiepolitiker Christian Imark (42) ist klar. «Die Subventionen waren bislang zu einseitig auf den Ausbau der Solarenergie ausgerichtet. Das Netz wurde ignoriert.» Jetzt werde der Netzausbau teuer für alle – auch jene mit Solarstrom.

Minimalvergütung kommt

Vorderhand geht der Bund in eine andere Richtung. Mit den Verordnungen zum neuen Stromgesetz will der Bund Minimalvergütungen vorschreiben. Für kleine Solaranlagen, wie sie oft auf Einfamilienhäusern stehen, sind 4,6 Rappen pro Kilowattstunde angesetzt.

Die Mindestvergütung ist deutlich tiefer als das, was heute bezahlt wird. Zwar unterscheiden sich die Tarife je nach Elektrizitätswerk. Eine Übersicht des Verbandes der unabhängigen Energieerzeuger (Vese) zeigt, dass man teilweise bis zu 24 Rappen pro Kilowattstunde bekommt. Nur einzelne Bündner EW bezahlen weniger als vier Rappen.

Die tiefe Mindestvergütung sorgt auch für Kritik. So verlangt der Branchenverband Swissolar 8 Rappen für Anlagen unter 30kW. Noch ist die Verordnung nicht definitiv, der Bundesrat wird gegen Ende Jahr definitiv entscheiden – auch über eine mögliche Drosselung der Solaranlage per Fernsteuerung, die die Energieversorger durchführen könnten. Auch das, um das Stromnetz zu schützen.

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