Trotz Ukraine-Krieg
Nationalrat will keine schärferen Sanktionen

Der Nationalrat will keine Verschärfung der Schweizer Sanktionspolitik. Er hat am Donnerstag eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission abgelehnt, welche Umgehungen der Sanktionen ausschliessen wollte.
Publiziert: 02.03.2023 um 12:53 Uhr

Die grosse Kammer sagte mit 103 zu 86 Stimmen und bei 3 Enthaltungen Nein zu einem entsprechenden Vorstoss. Seine Aussenpolitische Kommission (APK-N) hatte die Motion im November mit knappem Mehr und bei 6 Enthaltungen eingereicht. Im Rat setzten sich nun die ablehnenden bürgerlichen Fraktionen gegen SP, Grüne und GLP durch. Das Anliegen ist damit vom Tisch.

Die Kommissionsmehrheit hätte gewollt, dass der Bundesrat Schlupflöcher zur Umgehung von nach Embargogesetz verhängten Sanktionen schliesst. Sogenanntes «ring fencing» sollte nicht mehr genutzt werden dürfen, um Sanktionen zu umgehen.

Mit dieser Methode werden gemäss Motionstext einer begünstigten Person während der Zeit der Sanktionierung keine Dividenden oder andere Zahlungen ausbezahlt, weshalb diese Person nicht von den Sanktionen betroffen ist. Das sei inakzeptabel, da die Gewinnausschüttung damit nur aufgeschoben werde, so die Mehrheit der APK-N.

Der Nationalrat will keine Verschärfung der Schweizer Sanktionspolitik.
Foto: keystone-sda.ch
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Sanktionen würden bereits funktionieren

SVP-Nationalrat Yves Nidegger (65) plädierte namens der Kommissionsminderheit für ein Nein und dafür, sich an den geltenden rechtlichen Rahmen zu halten. Zweck von Sanktionen sei es, einem mit einem Krieg internationales Recht verletzenden Staat die Mittel für diesen Krieg zu entziehen.

Auch der Bundesrat äusserte sich ablehnend. Die Sanktionen funktionierten, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (63). Die Schweiz stehe im internationalen Vergleich bei der Umsetzung der Massnahmen sehr gut da. Das «ring fencing» erlaube es nicht von Sanktionen betroffenen Firmen, ihre Aktivitäten fortzusetzen, und sei nicht dazu, Sanktionen zu umgehen.

Bisher 21 Verfahren eröffnet

Seit Anfang März 2022 seien aufgrund von Verstössen gegen die Verordnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine 21 Verwaltungsstrafverfahren eröffnet worden, sagte Parmelin. Nach Angaben des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) sind Gütersanktionen betroffen.

In einem Fall habe das Seco die Bundesanwaltschaft ersucht, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Ein Strafbescheid und neun Einstellungsverfügungen seien inzwischen rechtskräftig, hiess es beim Seco. Nähere Angaben zum Gegenstand der Verfahren machte der Bund nicht. (SDA)

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