Töten mit Schweizer Präzision?
Schneider-Ammann will Waffenexporte in Konfliktgebiete erlauben

Soll die Schweizer Rüstungsindustrie in Kriegsgebiete liefern dürfen? Bundesrat Schneider-Ammann will seinen Regierungkollegen genau davon überzeugen.
Publiziert: 14.06.2018 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:03 Uhr
BDP-Präsident Martin Landolt fordert, dass das Parlament und das Volk bei den Waffenexporten mitreden können. Heute hat der Bundesrat die Richtlinien für den Export allein in der Hand.
Foto: Keystone
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Noch ist es verboten und für viele ein rotes Tuch: Schweizer Waffenexporte in Länder, in denen ein interner Konflikt herrscht.

Doch das könnte sich bald ändern: Laut «Tagesanzeiger» verlangt Bundesrat Johann Schneider-Ammann (66), dass die Ausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial unter gewissen Bedingungen auch in Länder mit solchen Bürgerkriegssituationen erlaubt wird.

Der Wirtschaftsminister beantrage im Gesamtbundesrat eine entsprechende Änderung der Kriegsmaterialverordnung, berichtet der «Tagesanzeiger» gestützt «auf mehrere Quellen.» Bereits morgen soll der Gesamtbundesrat zu der Frage einen Grundsatzentscheid fällen.

Will Waffenexporte in Konfliktgebiete erlauben: Bundesrat Johann Schneider-Ammann
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Schneider-Ammann will Präsidentengarde ausrüsten

Drum geht es konkret: Schneider-Ammann will den Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung ändern. Heute steht dort, dass der Bund keine Waffenausfuhren bewilligt, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist».

Neu will Schneider-Ammann solche Exporte trotzdem erlauben, «wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird».

Schneider-Ammann soll dem Bundesrat morgen folgende Beispiele als Folge dieser Änderung nennen: So sollen Kriegsmateriallieferungen an die Präsidentengarde oder die Marine eines Landes, das in einem internen bewaffneten Konflikt steht, erlaubt sein.

Hintergrund: Garde oder Marine sind nicht in einen solchen Konflikt verwickelt. Denkbar sei zudem auch die Lieferung von Fliegerabwehrgeschützen. Argument: Solche Geschütze würden nicht aktiv in Bürgerkriegssituationen eingesetzt.

Volk und Parlament hat nichts zu sagen

Tabu soll aber weiterhin die Lieferung in Länder sein, in denen flächendeckend Bürgerkrieg herrscht. Konkret also Syrien oder Jemen.

Damit reagiert Schneider-Ammann auf Druck der Schweizer Rüstungsindustrie. 2017 verlangten 13 Rüstungsfirmen die Aufweichung der Exportregeln mittels eines offenen Briefes an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats.

«Die im Vergleich mit anderen europäischen Staaten restriktive Exportpraxis gefährdet Tausende wertvolle Arbeitsplätze», schrieben die die Rüstungsfirmen.

Sollte sich der Bundesrat morgen für den Antrag Schneider-Ammanns entscheiden, ist diese Tatsache: Da es sich um eine Verordnungänderung handelt, kann der Bundesrat diesen Entscheid autonom fällen. Weder das Volk noch das Parlament können mitreden.

Die BDP will das ändern. Sie verlangt in einem Vorstoss, dass die Richtlinien für Waffenexporte vom Parlament festgelegt werden. Und zwar so, dass auch das Volk mit einem Referendum mitreden kann (BLICK berichtete). (vfc)

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