Subventions-Bschiss bei Postauto
Sieben Kaderleute fechten Strafbescheide an

Die Affäre um Subventionstricksereien bei Postauto ist juristisch noch nicht aufgearbeitet. Sieben beschuldigte Kaderleute von Postauto und Post wehren sich gegen die Strafbescheide des Bundesamtes für Polizei (Fedpol).
Publiziert: 13.05.2024 um 11:49 Uhr
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Aktualisiert: 13.05.2024 um 13:50 Uhr
Strafbescheide in der Postauto-Affäre.
Foto: Keystone
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Das Bundesamt für Polizei, kurz Fedpol, hat Mitte März im grössten Subventionsskandal der Schweizer Geschichte Strafbescheide gegen sieben ehemalige Mitarbeitende von Post und Postauto verhängt. Sie haben sich aus Sicht der Bundesermittler des Leistungsbetrugs von Postauto schuldig gemacht – oder diesen zumindest nicht verhindert.

Das Fedpol hat also Strafverfügungen erlassen, die aber noch nicht rechtskräftig sind. Denn die Beschuldigten können eine gerichtliche Beurteilung ihres Falls verlangen. Und das tun sie nun, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag mitteilte.

Beschuldigt sind fünf Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung von Postauto Schweiz, wegen mehrfachen Leistungsbetruges, wie Fedpol bekannt gab. Und je ein Mitglied der damaligen Post-Konzernleitung und des Verwaltungsrats sind beschuldigt, den Leistungsbetrug nicht verhindert zu haben. Namen nannte das Fedpol nicht.

Geldstrafen bis zu 420'000 Franken

In den Strafverfügungen geht es um bedingte Geldstrafen zwischen 56'000 und 420'000 Franken sowie um unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12'000 und 60'000 Franken, wie das Fedpol weiter schreibt. Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen sind nach der Beurteilung des Bundesamts nicht gegeben.

Die Betroffenen können gegen die Strafverfügungen Einspruch erheben und eine gerichtliche Beurteilung verlangen. Dabei werden die Akten zuhanden des zuständigen Strafgerichts an die kantonale Staatsanwaltschaft übergeben. Das Strafgericht wird dann für das weitere Verfahren zuständig sein. Fedpol wird dann nicht mehr als verfahrensleitende Behörde auftreten, sondern als Partei.

Systematisch Gewinne verschleiert

Im Februar 2018 machte das Bundesamt für Verkehr (BAV) gesetzeswidrige Buchungstricks bei Postauto öffentlich. Demnach hatte Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen.

Die Post bezahlte den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Der Verwaltungsrat der Post beschloss im Juni 2018, wegen fehlenden Vertrauens die ganze Geschäftsleitung von Postauto freizustellen. Die damalige Post-Konzernchefin Susanne Ruoff reichte den Rücktritt ein.


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