Streit um Einschränkungen für Ungeimpfte im Job
Wo ist ein Covid-Zertifikat erlaubt?

Das Covid-Zertifikat am Arbeitsplatz zur Pflicht zu machen, hatte der Bundesrat ursprünglich ausgeschlossen. Doch beim Bundesamt für Gesundheit hält man sich in dieser Frage bedeckt.
Publiziert: 21.07.2021 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 21.07.2021 um 12:19 Uhr
Gianna Blum

Die Corona-Fallzahlen steigen immer rasanter, während das Impftempo zusehends nachlässt. Nun ist ein Streit über den Umgang mit Ungeimpften entbrannt. Einen neuen Dreh in die Debatte hat nun Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Impfkommission (Efik) gegeben. Gegenüber verschiedenen Medien brachte er den Vorschlag ins Spiel, dass das Covid-Zertifikat auch auf der Arbeit zum Zug kommen soll.

So fordert Berger eine Zertifikatspflicht nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch bei Angestellten in anderen Branchen. So sollen Personen mit Kundenkontakt – Kita-Betreuer, Serviceangestellte oder Lehrer – nur noch zur Arbeit dürfen, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Für ungeimpftes Personal würde das sehr häufiges Testen bedeuten, denn je nach Testart ist das Zertifikat zwischen 48 und 72 Stunden gültig.

Vom Bundesrat nicht vorgesehen

Ursprünglich hatte der Bundesrat dies eigentlich ausgeschlossen. Denn bei der Einführung des Zertifikats definierte die Landesregierung ein Ampel-System. «Bereiche des öffentlichen Lebens», also der Arbeitsplatz, aber auch der öffentliche Verkehr oder Behördengänge, sind im grünen Bereich, wo kein Einsatz des Zertifikats vorgesehen ist. Auch Angestellte von Grossveranstaltungen können – wenn sie selbst kein Zertifikat haben – mit Maske arbeiten, während der Nachweis für die Gäste Pflicht ist.

Das Covid-Zertifikat ist zurzeit Pflicht beim Reisen und bei Grossveranstaltungen.
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Allerdings zeichnet sich ab, dass das Zertifikat wohl nicht nur eine «Übergangslösung» ist, wie sie Gesundheitsminister Alain Berset (49) einst bezeichnet hat. Zumindest für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist eine Zertifikatspflicht im Job offenbar nicht mehr undenkbar. BAG-Mann Patrick Mathys wollte auf Nachfrage von Blick nicht Stellung nehmen: Letztlich sei es ein politischer Entscheid des Bundesrats, welche Einschränkungen möglich sein könnten, sagte er vor den Medien. «Klar ist: Es wird irgendwo wehtun.»

Skeptische Unia, offene Arbeitgeber

Laut der Gewerkschaft Unia wäre es – mit einem entsprechenden Bundesratsentscheid – zulässig, von den Angestellten ein Covid-Zertifikat zu verlangen, wenn diese mit Risikogruppen in Kontakt sind, wie Sprecher Serge Gnos sagt. Heikler werde der Fall aber bei Personal ohne solchen Kontakt. «In einer Fabrik etwa wäre es ganz klar inakzeptabel, ein Zertifikat zu verlangen.» Skeptisch ist die Gewerkschaft auch beim Servicepersonal. «Es bräuchte eine sorgfältige Abwägung, wie verhältnismässig eine Pflicht wäre», findet Gnos. Zudem gibt er zu bedenken: «Wenn ein Restaurant nur Personen mit Zertifikat einlässt und das Personal Maske trägt, ist das Ansteckungsrisiko ohnehin schon minim.»

Bedeckt hält man sich bei den Arbeitgebern. Wenn sich die Lage in den kommenden Wochen wieder drastisch verschlechtert, könne die Ausweitung auf den Arbeitsplatz aus Sicht des Arbeitgeberverbands geprüft werden, so Sprecher Fredy Grüter. Er weist aber darauf hin, dass Arbeitgeber schon heute im Rahmen der Fürsorgepflicht «verhältnismässige Verhaltensregeln» aufstellen können, die Erleichterungen für Geimpfte, Getestete oder Genesene beinhalten – etwa bei der Maskenpflicht.

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