Strafverfahren rund um Corona-Leaks eingestellt
Fehler von Sonderermittler Marti bleiben ungestraft

Die Ermittlungsmethoden von Sonderermittler Peter Marti waren umstritten. Doch er kann aufatmen: Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Publiziert: 20.06.2023 um 18:26 Uhr
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Aktualisiert: 20.06.2023 um 18:33 Uhr
Das Verfahren gegen Sonderermittler Peter Marti ist eingestellt worden.
Foto: NZZ-Photographen-Team
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Wegen seiner eigenmächtigen Ermittlungen rund um die Corona-Leaks ist Sonderermittler Peter Marti selbst ins Visier eines Sonderermittlers gelangt. Der ausserordentliche Staatsanwalt Marti soll bei seinen Ermittlungen unter anderem Amtsmissbrauch begangen und das Amtsgeheimnis verletzt haben, so der Vorwurf.

Doch nun wird bekannt: Das Strafverfahren gegen Marti ist eingestellt worden. Der eingesetzte Sonderermittler Stephan Zimmerli teilt mit, dass kein strafbares Verhalten Martis vorliege.

Des Regierungsumsturzes verdächtigt

Es war Peter Lauener, der ehemalige Sprecher von Bundesrat Alain Berset, der Strafanzeige gegen Marti gestellt hatte. Marti war eigentlich eingesetzt worden, um herauszufinden, wie ein vertraulicher Bericht zur Crypto-Affäre an die Medien gelangen konnte. Doch der Sonderermittler hatte rasch einen ganz anderen Fokus. Er verdächtigte Lauener, faktisch einen Regierungsumsturz geplant zu haben. Und zwar, indem er Informationen zur Corona-Politik des Bundesrats an den Ringier-Verlag weitergab, zu dem auch Blick gehört.

Marti hatte hinter dem Rücken Laueners gegen ihn ermittelt und Mails herausverlangt. Schliesslich liess er den Sprecher verhaften.

Kein Vorwurf habe sich erhärtet

Lauener und ein weiterer Kläger warfen dem Sonderermittler vor, er habe ausserhalb seiner Zuständigkeit gehandelt und sich der Amtsanmassung, allenfalls sogar des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.

Ein Vorwurf, den Sonderermittler Zimmerli nun verwirft. Marti sei befugt gewesen, das Verfahren auszudehnen. Auch habe er sich nicht strafbar gemacht, indem er Daten bei E-Mail-Providern herausverlangt hat. Obwohl Marti, wie Zimmerli schreibt, mit seinem Verhalten «nicht den Empfehlungen der Rechtswissenschaft und der jüngsten Rechtssprechung gefolgt» sei und «einer ge- richtlichen Überprüfung eher nicht standhalten dürfte». Damit tönt Zimmerli an, dass die derzeit versiegelten Mails von Lauener wohl eher unter Verschluss bleiben dürften.

Die Einstellung des Verfahrens ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden.

Marti hatte vergangenen Mai den Dienst aus «persönlichen Gründen» quittiert, nachdem heftige Kritik an seiner Arbeit laut geworden war. Das Verfahren gegen Bersets Ex-Sprecher Lauener hat die Bundesanwaltschaft übernommen. (lha)


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