«Täter müssten verpflichtet werden, Hilfe anzunehmen»
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Christoph Gosteli (38) findet:«Täter müssten verpflichtet werden, Hilfe anzunehmen»

Ständerat diskutiert über Präventionskurse für Vergewaltiger
Er hilft Tätern, nicht rückfällig zu werden

Das Parlament will das Sexualstrafrecht modernisieren – und plötzlich rücken auch die Täter in den Fokus. Höchste Zeit, findet Gewaltberater Christoph Gosteli.
Publiziert: 07.03.2023 um 07:08 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2023 um 10:03 Uhr

Wie wird ein Mann zum Täter? Um diese Frage dreht sich der Job von Christoph Gosteli (38). Der Sozialarbeiter arbeitet beim Mannebüro Züri, einer Beratungs- und Informationsstelle für Täter häuslicher und sexueller Gewalt. Wer zu ihm kommt, hat zugeschlagen, gedroht oder eine Frau sexuell genötigt. Das Ziel der Beratung ist, dass er es nicht wieder tut.

«Opfer haben oft gar nicht den Wunsch nach Bestrafung, sondern dass den Tätern bewusst wird, was sie getan haben», sagt Gosteli. Im Gespräch mit einem Täter arbeiteten sie dessen Delikt auf, schulten die Selbstwahrnehmung: «Wenn er wieder in eine ähnliche Situation kommt, soll er erkennen, wenn er wieder ins gleiche Fahrwasser kommt.» Zudem drehe sich in der Beratung viel um das Thema Männlichkeit. «Sexualisierte Gewalt hat oft mit Männlichkeitsvorstellungen zu tun», so Gosteli. Mit falschen Vorstellungen von Männlichkeit.

Täter im Fokus

Heute beraten Gosteli und seine Kollegen vor allem Männer, die von sich aus Hilfe suchen. Doch sollen Gerichte Sexualstraftäter künftig auch zu solchen Programmen verpflichten können?

Christoph Gosteli ist Gewaltberater beim Mannebüro Züri, einer Beratungsstelle für Täter häuslicher und sexueller Gewalt.
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Darüber entscheidet am Dienstag der Ständerat, wenn er erneut über die Aktualisierung des Sexualstrafrechts diskutiert. Kern der Vorlage und gleichzeitig deren umstrittenster Teil ist eine Neudefinition von Vergewaltigung (siehe Box). Weil der Nationalrat hier einen anderen Weg einschlagen will als der Ständerat, muss Letzterer noch einmal über die Bücher.

Ein Kompromiss bahnt sich an

Nein sagen reicht nicht. Heute gilt als Vergewaltigung, wenn eine Frau mit physischer oder psychischer Gewalt zum Sex genötigt wird. Männliche Vergewaltigungsopfer? Kann es heute per Gesetz gar nicht geben.

Dass der Straftatbestand neu geschlechtsneutral formuliert sein soll, ist unbestritten. Ebenso dass physische oder psychische Gewalt keine Voraussetzung mehr für das Vorliegen einer Vergewaltigung sein soll.

Uneins sind sich National- und Ständerat hingegen, ob künftig die Widerspruchs- oder die Zustimmungslösung gelten soll. Die Zustimmungslösung – unter der Bezeichnung «Ja heisst Ja» bekannt – definiert einen sexuellen Übergriff als sexuelle Handlung ohne Einverständnis einer Person. Die Widerspruchslösung hingegen als sexuelle Handlung, zu der jemand nicht Nein sagt.

Der Nationalrat hat sich im Dezember überraschend für die weitergehende «Ja heisst Ja»-Regelung ausgesprochen – es war ein Lobbying-Erfolg für Organisationen wie Amnesty International, die seit Jahren für die Zustimmungslösung kämpfen. Dem Ständerat hingegen geht diese Regelung zu weit.

Die Rechtskommission der kleinen Kammer schlägt nun aber einen Kompromiss vor. Man will an der «Nein heisst Nein»-Regelung festhalten, jedoch mit einer Ergänzung: Das sogenannte Freezing, das bei Opfern oft beobachtet wird, soll ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Das bedeutet: Es liegt auch dann eine Straftat vor, wenn ein Opfer nicht explizit Nein sagt, weil es sich in einer Schockstarre befindet.

Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Kompromiss am Ende durchsetzt. Für die Befürworterinnen und Befürworter der «Ja heisst Ja»-Lösung wäre es ein grosser Erfolg.

Nein sagen reicht nicht. Heute gilt als Vergewaltigung, wenn eine Frau mit physischer oder psychischer Gewalt zum Sex genötigt wird. Männliche Vergewaltigungsopfer? Kann es heute per Gesetz gar nicht geben.

Dass der Straftatbestand neu geschlechtsneutral formuliert sein soll, ist unbestritten. Ebenso dass physische oder psychische Gewalt keine Voraussetzung mehr für das Vorliegen einer Vergewaltigung sein soll.

Uneins sind sich National- und Ständerat hingegen, ob künftig die Widerspruchs- oder die Zustimmungslösung gelten soll. Die Zustimmungslösung – unter der Bezeichnung «Ja heisst Ja» bekannt – definiert einen sexuellen Übergriff als sexuelle Handlung ohne Einverständnis einer Person. Die Widerspruchslösung hingegen als sexuelle Handlung, zu der jemand nicht Nein sagt.

Der Nationalrat hat sich im Dezember überraschend für die weitergehende «Ja heisst Ja»-Regelung ausgesprochen – es war ein Lobbying-Erfolg für Organisationen wie Amnesty International, die seit Jahren für die Zustimmungslösung kämpfen. Dem Ständerat hingegen geht diese Regelung zu weit.

Die Rechtskommission der kleinen Kammer schlägt nun aber einen Kompromiss vor. Man will an der «Nein heisst Nein»-Regelung festhalten, jedoch mit einer Ergänzung: Das sogenannte Freezing, das bei Opfern oft beobachtet wird, soll ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Das bedeutet: Es liegt auch dann eine Straftat vor, wenn ein Opfer nicht explizit Nein sagt, weil es sich in einer Schockstarre befindet.

Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Kompromiss am Ende durchsetzt. Für die Befürworterinnen und Befürworter der «Ja heisst Ja»-Lösung wäre es ein grosser Erfolg.

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Hat das Parlament bisher vor allem über die Opfer gesprochen, geraten nun die Täter in den Fokus. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt ihrem Rat vor, in der Zusatzschlaufe ein neues Element in die Vorlage mitaufzunehmen: Täter sollen nicht nur mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe gebüsst werden, es soll auch die Möglichkeit geben, sie zur Teilnahme an einem «Lernprogramm» zu zwingen.

«Täterarbeit ist Opferschutz»

Die Kommission, die die Sexualstrafrechtsreform vorberaten hat, steht ohne Gegenstimme hinter diesem Vorschlag. Daher ist davon auszugehen, dass sich der Ständerat dafür ausspricht.

SP-Nationalrätin Tamara Funiciello (32) hatte solche Präventionskurse bereits in der Debatte im Nationalrat gefordert. Allerdings wollte sie, dass sie für alle verurteilten Sexualstraftäter Pflicht sind – was einer bürgerlichen Mehrheit zu weit ging. Der Ständerats-Kompromiss dürfte hingegen auch im Nationalrat auf Zustimmung stossen.

Gewaltberater Christoph Gosteli würde es begrüssen, wenn die Präventionsarbeit gesetzlich verankert wird. «Täterarbeit ist Opferschutz», stellt er klar. «Wir brauchen unbedingt Angebote für Opfer, die sollen auch weiter ausgebaut werden.» Gleichzeitig müsse man aber auch in die Täterarbeit investieren.

«Tätern wird es heute sehr einfach gemacht, einfach im Dunkeln zu verschwinden», findet er. Männer, die nicht selbst merkten, ein Problem zu haben, müsse man dazu zwingen, sich diesem zu stellen.

Untersuchungen zeigen: Täterarbeit lohnt sich

Dieser Meinung ist auch Tamara Funiciello. Der Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats sei ein «grosser Erfolg für die feministische Bewegung», teilte sie im Namen der SP-Frauen nach dem Kommissionsentscheid vergangenen Januar mit. Sie verwies auf Zahlen, die belegten, dass Täter, die in einer Gewaltberatung waren oder an einem Lernprogramm teilnehmen mussten, eine signifikant tiefere Rückfallquote hätten.

Tatsächlich deutet eine Auswertung der Zürcher Behörden zu Lernprogrammen für Täter häuslicher Gewalt 2021 darauf hin, dass solche Programme zumindest mittelfristig sehr erfolgreich sein können. Innert zwei Jahren war keiner der Absolventen wieder auf dem Radar der Polizei aufgetaucht. Zudem kam man zum Schluss, dass sich solche Programme auch aus finanzieller Sicht lohnten. Eine Gewalttat zu verhindern, ist deutlich günstiger, als für die Folgen aufzukommen.

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