Sind denn alle kriminell?
SVP-Kandidaten müssen weisse Weste beweisen

Die SVP hat aus dem Zuppiger-Debakel gelernt. Alle Bundesratskandidaten müssen einen Strafregisterauszug vorweisen.
Publiziert: 03.07.2015 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 01:09 Uhr

Es war für die SVP ein Debakel sondergleichen. Nach langem Hin und Her hatte sie den Zürcher Nationalrat Bruno Zuppiger 2011 zu ihrem Bundesratskandidaten nominiert. Allenthalben wurde über die Wahlchancen des damaligen Gewerbeverbands-Präsidenten spekuliert.

Doch dann enthüllte die «Weltwoche» eine juristisch relevante Erbschaftsaffäre. Die Volkspartei musste ihren Kandidaten zurückziehen und sich Vorwürfe anhören, dass sie ihre Papabili nicht auf Herz und Nieren geprüft habe. In der Folge scheiterte sie mit der Mission «Zweiter Bundesrat» kläglich.

So etwas darf nie mehr passieren, wenn es nach der Parteileitung geht. Wie die «Nordwestschweiz» schreibt, sollen die Kandidaten für die Bundesratswahl im Herbst deshalb sowohl einen Strafregister- wie auch einen Betreibungsregisterauszug präsentieren müssen.

Ernst Hasler, Präsident der Findungskommission, sagt: «Es geht uns darum, aus Erfahrungen zu lernen. Die SVP will wieder Führungsverantwortung übernehmen.»

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