Sexueller Missbrauch
Bistum Basel will Missbrauchsfall aufarbeiten und räumt Fehler ein

Das Bistum Basel hat Fehler im Umgang mit einem Fall mutmasslicher sexueller Übergriffe eingeräumt. Bischof Felix Gmür anerkennt laut eigenen Angaben Verfahrensfehler und spricht von einem «Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf».
Publiziert: 18.08.2023 um 11:35 Uhr
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Aktualisiert: 18.08.2023 um 12:04 Uhr

Das Bistum Basel mit Sitz in Solothurn reagiert mit der Stellungnahme vom Freitag auf einen Bericht in der Zeitschrift «Beobachter». Demnach soll ein im Bistum Basel tätiger Aushilfspriester aus Nigeria in den Jahren zwischen 1995 und 1998 eine Minderjährige wiederholt sexuell missbraucht haben.

Im Jahr 2019 meldete das Opfer den Missbrauch der katholischen Kirche. Die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz anerkannte die Frau als Opfer und zahlte ihr eine Entschädigung von 15'000 Franken. Es handle sich um einen «schwerwiegenden Fall». Für den mutmasslichen Täter blieben die Übergriffe gemäss «Beobachter» jedoch folgenlos.

Der Medienbericht sei für das Bistum Anlass, «begangene Fehler anzuerkennen, sie umgehend zu beheben und zukünftig zu vermeiden», heisst es in der Stellungnahme. Die Verfahrensfehler hätten der betroffenen Person zusätzlichen Schaden zugefügt.

Felix Gmür, Bischof von Basel, räumt Fehler ein und spricht von einem «Scheitern». (Archivbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Fall wird in Rom geprüft

«Der Bischof bedauert dies zutiefst, genauso wie die Tatsache, dass dem Recht der betroffenen Person auf einen würdigen Umgang und ein kirchenrechtlich konformes Verfahren in der Vergangenheit nicht entsprochen wurde», steht in der Stellungnahme weiter. Der Fall werde aktuell in Rom geprüft, damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfahre.

Das Bistum führt den Ablauf des Verfahrens aus seiner Sicht aus. Das Bistum habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Wegen der Verjährung sei diese nicht weiterverfolgt worden.

Auch sei eine kirchliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Dabei werde geprüft, ob genügend Hinweise vorlägen, um ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen, hält das Bistum fest.

Der damalige Voruntersuchungsführer war laut Bistum der Meinung, dass das nicht der Fall sei. Er ging demnach fälschlicherweise davon aus, dass die betroffene Person die eingereichten Dokumente unterzeichnen müsse, damit diese im Verfahren Gültigkeit hätten, wie es weiter heisst.

Daraufhin wurde laut Bistum die Voruntersuchung mangels Unterschriften abgeschlossen – ohne den Fall nach Rom zu melden. Damit sei der zweite Fehler geschehen. Gemäss der kirchenrechtlichen Meldepflicht hätte der Fall zusammen mit den gesamten Akten der zuständigen Behörde in Rom in jedem Fall übermittelt werden müssen.

Deshalb habe Bischof Felix Gmür (57) die Angelegenheit noch mal überprüft und den Fehler behoben. Die Akten seien alle am 4. Juli nach Rom übersandt worden.

Dem Bistum Basel gehören zehn Kantone an: AG, BE, BL, BS, JU, LU, TG, SH, SO und ZG. Es ist mit mehr als einer Million Gläubigen das grösste Bistum der Schweiz. (SDA)

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