Schutzbrief soll helfen
Bund kämpft gegen Mädchenbeschneidungen

In der Schweiz ist die weibliche Genitalverstümmelung verboten. Der Bund will nun Mädchen und Familien dabei helfen, sich der Mädchenbeschneidung zu widersetzen. Dazu gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Schutzbrief in verschiedenen Sprachen heraus.
Publiziert: 01.07.2024 um 20:29 Uhr
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Aktualisiert: 01.07.2024 um 21:27 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung mit schweren Folgen für die physische und psychische Gesundheit, wie das BAG am Montag mitteilte. In der Schweiz ist es auch strafbar, den Eingriff im Ausland durchführen zu lassen. Der Akt findet den Angaben zufolge meist vor der Einreise in die Schweiz statt oder bei einer Ferienreise in die Herkunftsländer.

Oft seien sich die Betroffenen nicht bewusst, dass den Eltern in der Schweiz juristische Konsequenzen drohen. Der Schutzbrief soll deshalb nachdrücklich auf die Rechtslage aufmerksam machen, wie das BAG schreibt.

Bei Widerstand unterstützen

Weiter soll das Dokument Familien und Mädchen dabei unterstützen, sich gegen den familiären und gesellschaftlichen Druck im Herkunftsland und in ihrer Diaspora in der Schweiz zu wehren.

Das Bundesamt für Gesundheit mit Direktorin Anne Levy will Mädchen und Familien dabei helfen, sich der Mädchenbeschneidung zu widersetzen.
Foto: Keystone

Der «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja. Er kann kostenlos auf der Webseite von Migesplus bestellt oder heruntergeladen werden.

Am meisten verbreitet ist weibliche Genitalverstümmelung laut dem Uno-Kinderhilfswerk Unicef in islamischen Ländern in Afrika. An der Spitze stehen Somalia mit 98 und Ägypten mit 91 Prozent, gefolgt von Sierra Leone mit 90 und Sudan mit 88 Prozent.

Die Mädchenbeschneidung ist allerdings älter als der Islam, der sie gemäss Koran gar nicht vorschreibt. So wurde sie schon im alten, vorislamischen Ägypten angewandt.

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