Schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Über 50-Jährige profitieren nicht vom Inländervorrang

Arbeitslose über 50-Jährige profitieren laut einer Studie nicht von der Stellenmeldepflicht. Diese führt zwar dazu, dass viel mehr offene Stellen auf Bewerbungsplattformen ausgeschrieben werden. Aber die Ü50 werden dort oft aufgrund ihres Alters herausgefiltert.
Publiziert: 09.01.2020 um 05:47 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2020 um 13:02 Uhr

Der Inländervorrang light, der zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eingeführt wurde, ist kein Erfolg. Jedenfalls für die älteren Arbeitslosen über 50. Zu diesem Urteil kommt das jüngste Arbeitsmarkt-Barometer der Outplacementfirma Von Rundstedt. «Die Ü50 kommen meist nur über persönliche Kontakte zu neuen Stellen. Der Erfolg, über Bewerbungsplattformen zu einem neuen Job zu kommen, ist für die Ü50 sehr klein», so Studienleiter Pascal Scheiwiller.

Von Rundstedt unterstützt Entlassene bei der Suche nach einer neuen Stelle. Für das jetzige Arbeitsmarkt-Barometer wurden Informationen von 1524 gekündigten Menschen und von 192 Unternehmen ausgewertet, die im vergangenen Jahr Kündigungen ausgesprochen hatten.

Persönliche Kontakte sind erfolgversprechender

Die Ü50 als eigentliche Zielgruppe der 2017 eingeführten Stellenmeldepflicht hätten nach wie vor Mühe bei öffentlichen Ausschreibungen und Rekrutierungsverfahren, so Scheiwiller. Über Bewerbungsplattformen kämen schnell mal mehrere hundert Bewerbungen herein.

Ältere Arbeitslose profitieren weniger von der Stellenmeldepflicht.
Foto: Keystone
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Da hätten die über 50-Jährigen oft nur geringe Chancen, weil die Firmen Jüngere bevorzugen würden. Die Ü50 seien vor allem über persönliche Kontakte erfolgreich auf der Jobsuche, weil es bei diesen nur wenige Bewerber gebe.

Für Jüngere zahlt sich Stellenmeldepflicht aus

Von der höheren Transparenz am Arbeitsmarkt durch die Stellenmeldepflicht profitieren insbesondere die unter 50-Jährigen. 2019 hätten 41 Prozent einen Job über öffentliche Stellenausschreibungen gefunden, stellte die Studie fest. Das seien wesentlich mehr als ein Jahr zuvor (24 Prozent).

Fakten zum Inländervorrang

Der Inländervorrang gilt seit Juli 2018. Firmen, die Stellen ausschreiben für Branchen, in welcher eine Arbeitslosenquote von über acht Prozent herrscht, sind seither verpflichtet, die Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die haben fünf Tage Zeit, den Firmen geeignete Stellensuchende vorzuschlagen. Die Firmen können Vorschläge der RAV aber ohne Begründung ablehnen - sie sind nicht verpflichtet, inländische Arbeitssuchende anzustellen.

Eine Meldepflicht besteht bei frei werdenden Stellen unter anderem für Küchenpersonal, Bauhauptgewerbe, Produktionsjobs - aber auch für Schauspieler und PR-Fachleute. Insgesamt gibt es aktuell für 19 Berufsarten eine Meldepflicht.

Der Vorsprung von fünf Tagen soll Schweizer Arbeitssuchenden einen Vorteil gegenüber Arbeitssuchenden aus dem Ausland verschaffen. Etwa bei Stellen, die schnell besetzt werden müssen. Vor allem in der Produktion, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft kann das der Fall sein.

Ab Januar 2020 werden weitere Berufsarten hinzukommen. Dann nämlich gilt die Meldepflicht bereits ab einer Quote von fünf Prozent. (fr)

Der Inländervorrang gilt seit Juli 2018. Firmen, die Stellen ausschreiben für Branchen, in welcher eine Arbeitslosenquote von über acht Prozent herrscht, sind seither verpflichtet, die Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die haben fünf Tage Zeit, den Firmen geeignete Stellensuchende vorzuschlagen. Die Firmen können Vorschläge der RAV aber ohne Begründung ablehnen - sie sind nicht verpflichtet, inländische Arbeitssuchende anzustellen.

Eine Meldepflicht besteht bei frei werdenden Stellen unter anderem für Küchenpersonal, Bauhauptgewerbe, Produktionsjobs - aber auch für Schauspieler und PR-Fachleute. Insgesamt gibt es aktuell für 19 Berufsarten eine Meldepflicht.

Der Vorsprung von fünf Tagen soll Schweizer Arbeitssuchenden einen Vorteil gegenüber Arbeitssuchenden aus dem Ausland verschaffen. Etwa bei Stellen, die schnell besetzt werden müssen. Vor allem in der Produktion, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft kann das der Fall sein.

Ab Januar 2020 werden weitere Berufsarten hinzukommen. Dann nämlich gilt die Meldepflicht bereits ab einer Quote von fünf Prozent. (fr)

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Auf der anderen Seite nahm der Erfolgsanteil der persönlichen Kontakte deutlich ab: So sind 2019 nur noch ein Drittel der Jobs über persönliche Bekanntschaften vermittelt worden. Im Vorjahr waren es noch 41 Prozent gewesen.

Alte müssen länger suchen

Zudem müsste man erwarten, dass bei so vielen offenen Stellen und gleichzeitigem Fachkräftemangel die Suchdauer sinke, sagte Scheiwiller: Das sehe man bei den Jüngeren.

Aber bei den Älteren funktioniere das nicht. Bei diesen sei die Suchdauer länger, weil viele Unternehmen Vorbehalte gegenüber dem Alter hätten.

So stieg die durchschnittliche Suchdauer der 40- bis 50-Jährigen von 5,2 auf 5,8 Monate, bis sie wieder einen neuen Job gefunden hatten. Bei den über 50-Jährigen kletterte die Suchdauer gar von 6,8 auf 7,8 Monate.

Viel Frust für die Betroffenen

Die Suchdauer hänge aber nicht nur vom Alter, sondern auch von anderen Faktoren ab. So gibt es Ü50, die relativ schnell eine neue Stelle finden, während andere umso länger brauchen. «Die Polarisierung am Arbeitsmarkt nimmt zu», erklärt Scheiwiller.

Das sei frustrierend für die Betroffenen. Die hörten immer, die Firmen würden händeringend Fachkräfte suchen und die Lage am Arbeitsmarkt sei gut, aber sie würden selber nicht davon profitieren.

Sogar mehr Lohn kann es geben

In Branchen mit Fachkräftemangel sitzen derzeit die Arbeitnehmer am längeren Hebel. Die Firmen weichen sogar vermehrt von ihrem perfekten Wunschprofil für einen Job ab, an dem sie in den vergangenen Jahren eisern festgehalten haben.

Das wirkt sich auch bei den Löhnen aus: Während bei Kündigungen naturgemäss bisher häufig Saläreinbussen verzeichnet werden mussten, hat sich dieses Bild 2019 verändert. So konnten sich im letzten Jahr auch die Gekündigten bei einer neuen Stelle über einen Lohnanstieg von durchschnittlich 3 Prozent freuen, nachdem sie 2018 noch Einbussen von 9 Prozent erlitten hatten.

Allerdings fiel die Lohnerhöhung umso kleiner aus, je älter der Arbeitnehmer war. Bekamen die unter 30-Jährigen noch 8 Prozent mehr Salär, betrug das Plus bei den 40- bis 50-Jährigen nur noch 2 Prozent.

Kein erhöhtes Kündigungsrisiko

Eine Ausnahme machten erneut die Ü50. In dieser Risikogruppe sank der Lohn nach einem Stellenverlust im Schnitt um 6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr (-12 Prozent) hat sich dieser Wert aber wesentlich verbessert.

Immerhin gab es auch positive Nachrichten für die Ü50: Sie haben kein erhöhtes Kündigungsrisiko. Ihre Kündigungsquote lag bei 31 Prozent. Das entsprach praktisch ihrem Anteil an den Beschäftigten. Das grösste Kündigungsrisiko hatten die 40- bis 50-Jährigen: Sie erhielten im vergangenen Jahr 42 Prozent aller Kündigungen, obwohl sie nur ein Viertel der Beschäftigten ausmachten.

(SDA/sf)

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