Rentner im Eigenheim dürfen aufatmen
Bundesrat zeigt Herz für arme Hüslibesitzer

Wer eine Immobilie besitzt, aber wenig verdient, gilt in gewissen Kantonen als Härtefall und profitiert von einem Steuerrabatt. Doch diese Regel ist nach einem Bundesgerichtsentscheid ins Wanken geraten. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf.
Publiziert: 24.08.2023 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2023 um 16:44 Uhr
Laut einem Urteil des Bundesgerichts dürften Personen, die ein Haus besitzen, keine Härtefälle mehr sein.
Foto: Keystone
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Ein Bundesgerichtsurteil vom August letzten Jahres hat viele Hauseigentümer aufgeschreckt. Es besagt in aller Kürze: Wer ein Haus besitzt, kann kein finanzieller Härtefall sein.

Mit dem Urteil verhinderte das Bundesgericht die Einführung einer Härtefallregel im Kanton Tessin. Diese Regelung sah vor, dass bei einem steuerbaren Vermögen von weniger als 500'000 Franken der zu versteuernde Eigenmietwert höchstens 30 Prozent der Bareinkünfte betragen darf. Damit sollen Hausbesitzer mit geringen Einkommen entlastet werden. Dies betrifft oft Rentner, die zwar ein Haus besitzen, aber von einer bescheidenen Rente leben. Damit soll verhindert werden, dass betroffene Hausbesitzer ihre Liegenschaft verkaufen müssten, um die Steuern zu begleichen.

Acht Kantone betroffen

Das Bundesgericht sah darin einen Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung von Wohneigentümerinnen und Mietern. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Es stellt kantonale Härtefallklauseln grundsätzlich in Zweifel. In der Schweiz kennen acht Kantone diese Ausnahmeregelung.

SP-Co-Chef und Nationalrat Cédric Wermuth (37) hat aufgrund des Bundesgerichtsurteils in der vergangenen Sommersession ein Postulat eingereicht. Darin fordert er den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zu untersuchen, wie eine verfassungskonforme Lösung für Härtefalle geschaffen werden könnte.

Nun hat der Bundesrat diese Woche auf Wermuths Vorstoss geantwortet. Er empfiehlt den Vorstoss zur Annahme. Der Bundesrat will allerdings zuerst den Ausgang eines laufenden Geschäfts abwarten.

Bericht, wenn laufendes Geschäft scheitert

Im Parlament wird derzeit nämlich die gänzliche Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert. Alternativ wurde auch eine Härtefallklausel, wie diese in verschiedenen Kantonen besteht, diskutiert. Diskussionen darüber im Parlament halten an, derzeit befindet sich das Geschäft in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats.

Scheitere die Abschaffung des Eigenmietwerts im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung, werde er den gewünschten Bericht erarbeiten, versprach der Bundesrat in seiner Antwort. (oco)

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