«Wir müssen den Weg zu Ende gehen»
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Alain Berset zu Massnahmen:«Wir müssen den Weg zu Ende gehen»

Bundesrats-Massnahmen im Detail
Zertifikat nur 270 Tage gültig, Verlängerung bis März, PCR-Priorisierung

Der Bundesrat hat am Mittwoch über den weiteren Corona-Kurs beraten. Blick zeigt seine wichtigsten Entscheide im Überblick.
Publiziert: 19.01.2022 um 14:28 Uhr
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Aktualisiert: 19.01.2022 um 21:53 Uhr

Verlängerung von 2G und Co. bis Ende März

Der Bundesrat verlängert die geltenden Corona-Massnahmen bis Ende März. Dazu gehören etwa die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die Maskenpflicht in Innenräumen, die 3G-Regel für grosse Veranstaltungen draussen oder die Einschränkung privater Treffen. Der Bundesrat will laufend überprüfen, ob eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich ist. Fest steht bereits, dass er am 2. Februar über eine mögliche Lockerung der Massnahmen diskutieren wird.

Homeoffice und Quarantäne fallen Ende Februar

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Eher überraschend verlängert der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht nicht auch bis Ende März, sondern nur bis Ende Februar. Auch die Quarantäneregel soll bereits dann fallen. Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft wurden oder genesen sind, müssen bereits heute nicht in Quarantäne.

Zertifikat nur noch 270 Tage gültig

Der Bundesrat verkürzt die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats von 365 auf 270 Tage. Damit gleicht die Schweiz die Gültigkeitsdauer der Zertifikate den EU-Regeln an.

Einfachere Einreise für Geimpfte und Genesene

Ab Samstag müssen Geimpfte und Genesene vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Alle anderen müssen sich nach wie vor testen lassen – allerdings nur noch einmal und nicht mehr wie bis anhin zweimal. Der Grund dafür liegt in den begrenzten Testkapazitäten in der Schweiz.

Priorisierung bei PCR-Tests

Aufgrund der stark ausgelasteten Testlabore empfiehlt der Bund den Kantonen ebenfalls eine Priorisierung bei den PCR-Tests. An erster Stelle stehen demgemäss Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen, die Kontakt hatten zu einer positiv getesteten Person. An zweiter Stelle folgen PCR-Tests für die repetitiven Tests in Spitälern und Altersheimen. Drittens folgen repetitive Tests in kritischen Infrastrukturen. Erst danach folgen PCR-Tests von symptomatischen Personen, repetitive Tests an Schulen und in Betrieben und Tests für Reisen. An letzter Stelle folgen Tests «auf Wunsch», beispielsweise zur Ausstellung eines Covid-Zertifikates.

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar zudem vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Covid-Zertifikat für Genesene. (til)

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