Pensionskassen-Gelder sollen mehr abwerfen
Mindestzins soll auf 1,25 Prozent steigen

Der Mindestzinssatz auf Altersguthaben in der zweiten Säule soll leicht steigen. Das empfiehlt die BVG-Kommission dem Bundesrat. Den Gewerkschaften ist das aber nicht genug.
Publiziert: 04.09.2023 um 18:11 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2023 um 18:20 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Im Oktober beschliesst der Bundesrat, zu welchen Konditionen unsere Altersguthaben in den Pensionskassen nächstes Jahr mindestens verzinst werden müssen. Ein wichtiger Vorentscheid dazu ist heute gefallen: Der Mindestzins soll von 1 auf 1,25 Prozent steigen. Das schlägt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) unter Präsidentin Christine Egerszegi (75) dem Bundesrat vor.

In der Kommission diskutieren Arbeitgeber, Versicherer und Gewerkschaften, wie hoch künftig unsere Guthaben in der zweiten Säule verzinst werden sollen. Und die Meinungen gingen dabei weit auseinander: Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,5 bis 2 Prozent. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt.

«In der Schlussabstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit für 1,25 Prozent ausgesprochen», schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Damit trage sie insbesondere dem deutlichen Anstieg der Zinsen infolge der gestiegenen Inflation Rechnung. 

Der Mindestzins auf die Altersguthaben in den Pensionskassen soll steigen.
Foto: imago/photothek
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Gewerkschaften pochen auf 2 Prozent

Den Gewerkschaften sind 1,25 Prozent zu wenig. Sie sind mit dem Kommissionsvorschlag alles andere als zufrieden und fordern den Bundesrat auf, den Mindestsatz auf 2 Prozent zu erhöhen. «Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus», sagt Urban Hodel (37) vom Gewerkschaftsbund.

Der Mindestzins hinke den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. «Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.»

Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner ist der Zinssatz von immenser Bedeutung. Im Verlauf eines Erwerbslebens entscheidet dieser zusammen mit dem Umwandlungssatz langfristig über die Frage, wie hoch die monatliche Rente aus der Pensionskasse dereinst sein wird: Wer mehr gespart hat, erhält mehr.

Teuerung nagt am Guthaben

Seit 2017 beträgt der Mindestzinssatz für das obligatorische Guthaben in der zweiten Säule 1 Prozent. Bis 2002 waren es noch 4 Prozent. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der gesamten Guthaben 2,34 Prozent. Rechnet man die Teuerung mit ein, wird klar: In den letzten drei Jahren haben die Guthaben real an Wert verloren.

Dass der Mindestzins nun nur um einen Viertelpunkt erhöht wird, erachten die Gewerkschaften für die Arbeitnehmenden – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahre – als fatal. Hodel: «Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den Angestellten erneut eine Entwertung ihrer Altersguthaben, obwohl es den Pensionskassen finanziell gut geht.»

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