«Wir werden sicher keine Jagd auf Maskensünder machen»
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50 Franken zu wenig?Bund will nur Mini-Busse für Maskenverweigerer

Obersterem Polizeidirektor sind 50 Franken zu wenig
Bund will nur Mini-Busse für Maskenverweigerer

Gerade mal 50 Franken soll blechen, wer sich der Maskenpflicht verweigert: Der Vorschlag des Bundesrats kommt bei Justiz und Polizei gar nicht gut an. Sie kritisieren: Das ist viel zu wenig!
Publiziert: 21.12.2020 um 17:13 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2020 um 07:28 Uhr
Lea Hartmann

Finanzminister Ueli Maurer (70) blies den Maskenskeptikern den Marsch. An der Medienkonferenz des Bundesrats vor gut einem Monat verteidigte der SVP-Bundesrat die Pläne der Landesregierung erstaunlich deutlich, Ordnungsbussen für Maskenverweigerer einzuführen. «Wenn es an der Disziplin mangelt, hilft vielleicht ein Bussenzettel», sagte Maurer. Und er machte klar, dass sich Corona-Skeptiker mächtig getäuscht haben, wenn sie in ihm einen Verbündeten gesehen haben sollten.

Allzu viel haben Personen, die sich der Maskenpflicht widersetzen, nun allerdings doch nicht zu befürchten. Der Bundesrat könnte eine Busse von bis zu 300 Franken für Maskensünder beschliessen. Doch für unsere Landesregierung ist die Maskenverweigerung offenbar ein Kavaliersdelikt: Der Bundesrat will gerade einmal 50 Franken Busse verhängen. Das berichtet das Westschweizer Fernsehen RTS. Dem TV-Sender liegt der Entwurf der Bussenverordnung vor, die sich derzeit bei den Kantonen in Konsultation befindet.

Ebenfalls bloss ein Füfzgernötli sollen fällig werden, wenn man in einem Restaurant – sofern es überhaupt geöffnet ist – nicht wie vorgeschrieben im Sitzen, sondern im Stehen etwas trinkt oder isst. Wenn sich im öffentlichen Raum mehr als 15 Personen treffen, werden immerhin 100 Franken fällig.

Bundesrat Ueli Maurer hatte die Bussen für Maskensünder Mitte November verteidigt.
Foto: Keystone
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Staatsanwälte wollen fünfmal höhere Busse

50 Franken bei Verstoss gegen die Maskenpflicht: Aus Sicht von Polizei und Justiz ist das viel zu wenig. Geht es nach der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, sollten Maskensünder mit 250 Franken gebüsst werden. «50 Franken für das Nichttragen einer Maske, das vermittelt die Botschaft, dass es sich um eine Bagatelle handelt», kritisiert der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot auf RTS den Vorschlag. Auch die Polizeikommandanten der Kantone fordern höhere Bussen.

Gleicher Meinung ist der oberste Justiz- und Polizeidirektor des Landes. Schliesslich gehe es darum, unsere Gesundheit und unser Gesundheitswesen zu schützen – weshalb er eine Ordnungsbusse von nur 50 Franken für zu tief halte, wie Fredy Fässler (61), Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren gegenüber BLICK erklärt. Der St. Galler SP-Regierungsrat betont aber auch, dass Ordnungsbussen verhältnismässig ausgesprochen werden sollen. «Säumige sollen in erster Linie auf die Maskentragpflicht hingewiesen werden und Bussen in erster Linie bei Renitenz ausgesprochen werden.»

Schon das Parlament war gnädig

Bussen für Maskenverweigerer werden die Ausnahme bleiben. Auch, weil das Parlament den Vorschlag des Bundesrats zu den Corona-Bussen abgeschwächt hat. Es hat entschieden, man dürfe nicht gebüsst werden, wenn man draussen auf der Strasse keine Maske trägt – nicht einmal an einer belebten Einkaufsstrasse oder im Dorfzentrum. Das Parlament weist darauf hin, dass die Vorschriften für mehr Härte schlichtweg zu schwammig sind: Denn es ist kaum an einem Ort ganz klar, wann jemand eine Maske aufsetzen muss, ob er noch fünf oder zehn Meter ohne Maske weitergehen darf – oder schon vor zwanzig Metern eine hätte überziehen müssen.

SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) hatte gar gefordert, ganz von den Bussen abzusehen – und sich damit gegen den eigenen Bundesrat gestellt. Er ist mit seinem Antrag allerdings gescheitert.

Praktischer auch für die Gebüssten

Mit der Wiedereinführung von Ordnungsbussen wollen Bundesrat und Parlament den Polizisten und Staatsanwältinnen die Arbeit erleichtern. Seit Ende der ausserordentlichen Lage müssen sie ein Strafverfahren einleiten, wenn sie Verstösse gegen das Epidemiengesetz ahnden wollen. Das ist viel aufwendiger, als wenn einfach vor Ort eine Busse ausgestellt werden kann.

Auch für die Gebüssten haben Ordnungsbussen Vorteile: Sie können den geschuldeten Betrag gleich vor Ort begleichen und bekommen auch keinen Eintrag ins Strafregister.

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