Neues Sozialversicherungsabkommen ab 2025
AHV-Renten sollen auch nach Argentinien fliessen

Argentinierinnen und Argentinier sollen sich neu Schweizer AHV-Renten in ihr Heimatland auszahlen lassen können. Das regelt ein Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien, das die Schweiz unterzeichnet hat.
Publiziert: 28.05.2024 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 01.07.2024 um 15:40 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Firmen in der Schweiz sollen künftig einfacher Mitarbeitende nach Argentinien entsenden können. Diesen und andere Vorteile soll ein neues Sozialversicherungsabkommen bringen, das die beiden Länder am Montag in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires unterzeichnet haben, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen am Dienstag mitteilte.

Mit dem Abkommen können Firmen ihr Personal ins jeweils andere Land entsenden, während die Expats zu Hause versichert bleiben. Argentinierinnen und Argentinier können sich zudem neu Schweizer AHV-Renten in ihr Heimatland auszahlen lassen.

Abkommen soll 2025 in Kraft treten

Allgemein koordiniert das Abkommen die Übereinkunft die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. Es regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland und gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen.

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider legt ein Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien vor.
Foto: keystone-sda.ch
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Das Abkommen soll voraussichtlich irgendwann 2025 in Kraft treten. Es muss noch den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung vorgelegt werden. In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien abgeschlossen.

In Argentinien lebt die grösste Schweizer Kolonie Lateinamerikas. Ende 2022 waren 15'078 Schweizer Staatsangehörige in Argentinien registriert.

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