Schweiz übernimmt EU-Regeln
Das müssen Drohnenpiloten jetzt wissen

Jetzt ist es offiziell: Die EU-Drohnenregulierung gilt ab 1. Januar 2023 auch in der Schweiz. Neu brauchen Drohnenpilotinnen und -piloten je nach Drohne ein Zertifikat. Zudem müssen alle Drohnen mit Kamera registriert werden.
Publiziert: 25.11.2022 um 08:59 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2022 um 11:38 Uhr

Die Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregelung. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2023. Sie beinhalten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre.

Der schweizerischen Drohnenbranche bringe der mit der Europäischen Union harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Freitag mit. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird etwa abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden.

Drohnenschein im Anflug

Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten in der Schweiz ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Drohenpilotinnen und -piloten in der offenen Kategorie müssen eine Ausbildung absolvieren. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Die EU und die Schweiz anerkennen die jeweiligen Zertifikate gegenseitig.

Ausgenommen davon sind Drohnen unter 250 Gramm, wie eine Dji Mini. Für diese besteht neu aber eine Registrierungspflicht, wenn sie eine Kamera haben. Die Registrierung war bisher freiwillig. Das Bazl empfiehlt, dass sich man bei der Registrierung auf dem Drohnenportal UAS-Gate mit den Thematiken des Fliegens einer Drohne auseinandersetzt.

Online Prüfung

«Die meisten Drohnenvorfälle sind auf mangelnde Fach- und Sachkenntnisse zurückzuführen. Sich über die elementaren Flugregeln zu informieren, entspricht der Sorgfaltspflicht jedes Piloten, auch wenn die Ausbildung und Prüfung nicht absolviert werden muss», begründet Christian Schubert, Mediensprecher des Bazl.

Will man eine Drohne über 250 Gramm fliegen, etwa die neue Dji Avata, so braucht man neu das Zertifikat. Dafür muss der Test absolviert werden. Er ist kostenlos auf der Website des Bazl machbar und beinhaltet rund 40 Fragen.

Vorsicht Haftpflicht

Pflicht für alle Drohnenpilotinnen und -piloten ist zudem eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Dabei handelt es sich laut Bazl um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, um ein konfliktfreies Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme zu gewährleisten.

(SDA/tom)

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