Nach «Tanz dich frei»
Anonymität im Internet aufheben?

Der Kanton Bern fordert, dass die Organisatoren von Demos oder Tanzpartys nicht mehr anonym im Internet für ihre Veranstaltung werben können. Nun muss sich der Bundesrat der Frage annehmen.
Publiziert: 10.12.2014 um 18:30 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 09:15 Uhr

Der Ständerat hat ihn am Mittwoch beauftragt, zu untersuchen, wie die Berner Standesinitiative umgesetzt werden könnte. Diese verlangt, dass die Anonymität von Organisatoren aufgehoben werden kann, wenn über soziale Medien wie Facebook oder Twitter zu Demonstrationen und Grossanlässen aufgerufen wird.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat zu bedenken gegeben, dass die präventive Aufhebung der Anonymität nicht vereinbar sei mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dies gelte vor allem dann, wenn der Aufruf zu einer Demonstration oder einem anderen Anlass keine Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten enthält.

Der Aufruf zu einer unbewilligten Demonstration oder Versammlung allein sei keine Straftat. Auch können Organisatoren laut Bundesrat nicht ohne weiteres für Ausschreitungen zur Rechenschaft gezogen werden. Er wies auch auf die Schwierigkeit hin, eine solche Regelung gegenüber Providern mit Sitz im Ausland durchzusetzen. Der Bundesrat beantragt daher, die Standesinitiative und das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission abzulehnen.

Diese hatte ähnliche Bedenken gehabt. Allerdings seien neben Bern auch andere Städte mit der Situation konfrontiert, dass Gruppierungen in sozialen Medien zu Anlässen aufriefen und damit eine grosse Mobilisierung bewirkten, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Die Organisatoren blieben dabei oft anonym, dadurch könnten sie auch nicht für allfällige Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Kommission empfahl darum, die Initiative abzulehnen, den Bundesrat aber mit einer Untersuchung zu beauftragen. Dem schloss sich der Ständerat mit 31 zu 8 Stimmen an. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte vergeblich darum gebeten, wenigstens die Arbeiten am Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und am Nachrichtendienstgesetz abzuschliessen. Danach könne der Prüfauftrag ins Auge gefasst werden, wenn er immer noch nötig sei.

Der Berner Grosse Rat hatte die Initiative beschlossen, nachdem es im Mai 2013 bei der dritten Ausgabe von «Tanz dich frei» zu schweren Ausschreitungen gekommen war. Vorher hatte die Stadt Bern vergeblich versucht, von Facebook Informationen über die Organisatoren zu bekommen.

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