Ju-Air-Passagiere müssen künftig angeschnallt sein
Wurden die Piloten im Cockpit gestört?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) erlaubt Ju-Air zwar wieder zu fliegen, aber nur unter Auflagen: Erstens verlangt das Bazl, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten wird. Zudem müssen sich die Passagiere inskünftig immer anschnallen.
Publiziert: 16.08.2018 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 19:35 Uhr

Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt, darf die Ju-Air nach dem tödlichen Unglück am Piz Segnas wieder abheben. Doch das Bazl stellt Bedingungen.

Hier stürzten die Ju-52-Opfer in den Tod
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Drohnenaufnahmen von der Absturzstelle:Hier stürzten die Ju-52-Opfer in den Tod

Erstens wird verlangt, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt. Zweitens müssen die Flugzeuge der Ju-Air ab sofort ein GPS-Datenaufzeichungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt. Drittens sollen die Passagiere während des Fluges angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.

Die Unfallstelle: Alle 20 Insassen kamen beim Absturz ums Leben.
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«Möglich, dass die Piloten im Cockpit gestört wurden»

Grund für die Anschnall-Pflicht: «Wir wissen nicht, was passiert ist zum Zeitpunkt des Absturzes. Es könnte sein, dass Passagiere herumgelaufen sind und dadurch den Schwerpunkt des Flugzeugs verändert haben. Möglich ist auch, dass die Piloten im Cockpit gestört wurden», sagt Bazl-Sprecher Urs Holderegger zu BLICK

Daraufhin konfrontiert BLICK Ju-Air-Sprecher Christan Gartmann mit der neuen Absturz-Theorie des BAZL. «Reine Spekulation», ist Gartmanns erste Reaktion. Das Flugzeug hat grosse Fenster, eigentlich müsse man nicht aufstehen, um zum Flugzeug rausschauen zu können. «Wenn jemanden bei einem Flug am Matterhorn vorbei aufstehen wollte, um kurz ein Bild zu machen, war das bisher kein Problem», sagt Gartmann. Mit der neuen Regelung aber gilt für die Passagiere absolute Anschnallpflicht. «Besuche im Cockpit sind somit vorläufig nicht mehr erlaubt», so Gartmann. Der Besuch der Piloten war für viele Passagiere eines der Highlight auf einem Ju-52-Flug.

Froh über Auflagen

Diese vorsorglichen Massnahmen müssen von der Ju-Air vor Aufnahme des Flugbetriebes umgesetzt werden. «Die Ju-Air hat dem Bazl bereits zugesichert, dass sie diese Auflagen entsprechend umsetzen wird», heisst es in der Mitteilung. Sollten sich aus der laufenden Sicherheitsuntersuchung der Sust weitere Massnahmen aufdrängen, behält sich das Bazl vor, zusätzliche Sofortmassnahmen zu verfügen.

«Wir begrüssen die Auflagen des Bazl. Viele davon basieren auf Vorschlägen unsererseits», sagt Christian Gartmann, Sprecher der Ju-Air, auf Anfrage von BLICK. «Selbstverständlich wird die Ju-52 neu auch mit einem GPS ausgestattet sein.» In einer schriftlichen Mitteilung von Ju-Air heisst es, man werde die Auflagen des Bazl «vollumfänglich erfüllen».

Keine Kontrolle bei den ersten Flügen

Ob das auch tatsächlich umgesetzt wird, wird das Bazl bei den morgigen Flügen nicht kontrollieren. «Ein Inspektor wird nicht mitfliegen und kontrollieren. Gemeinsam wurden die neuen Auflagen erarbeitet. Deswegensind wir uns sicher, dass die Ju-Air sich auch daran hält», sagt Holderegger.

Sollten die Auflagen aber ignoriert werden, könnte der Entzug der Betriebsbewilligung drohen. Das heisst: Flugverbot!

Nach dem Absturz der Ju-Air-Maschine vom 4. August mit 20 Todesopfern setzte die Ju-Air ihren Flugbetrieb vorläufig aus. Am 17. August soll er wieder aufgenommen werden. (rad/noo/jmh)

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