Milieu-Anwalt Valentin Landmann wehrte sich vergebens
Prostitution bleibt für Ukrainerinnen in Zürich verboten

Zum Schutz der Geflüchteten dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer mit S-Status in einigen Kantonen nicht im Sexgewerbe arbeiten. In Zürich gabs Protest dagegen – doch die Regierung denkt nicht dran, etwas zu ändern.
Publiziert: 22.07.2022 um 15:58 Uhr
|
Aktualisiert: 22.07.2022 um 17:30 Uhr

Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S dürfen in der Schweiz arbeiten. Mit einer Ausnahme: Mit Sex dürfen sie nicht überall Geld verdienen. Mehrere Kantone, darunter Zürich, Graubünden und Obwalden, verbieten Personen mit S-Status eine Arbeit im Prostitutionsgewerbe, wie der «Tages-Anzeiger» vor einigen Wochen berichtet hat.

Organisationen, die die Interessen von Sexarbeiterinnen vertreten, kritisieren das Verbot. Sie fordern, dass Jobs im Sexgewerbe wie alle anderen Arbeiten behandelt und die Gesuche individuell geprüft werden.

Landmann wehrte sich gegen Entscheid

Auch Milieu-Anwalt und Zürcher SVP-Kantonsrat Valentin Landmann (72) wehrt sich gegen das Prostitutionsverbot. Er und ein Parteikollege haben einen Vorstoss eingereicht, in dem sie ihr Unverständnis gegenüber dem Entscheid des Zürcher Regierungsrats zum Ausdruck bringen. «Wenn die Ämter eine gewisse Verantwortung darin sehen, Schutzbedürftige vor illegaler Ausbeutung zu schützen, so ist das gewiss verständlich», schreiben sie.

Ukrainerinnen dürfen in manchen Kantonen nicht im Sexgewerbe arbeiten – zu ihrem Schutz.
Foto: Keystone
1/5

Dies dürfe aber nicht dazu führen, eine Stelle in einem legalen Gewerbe vollständig auszuschliessen. «Die Möglichkeit zu unkorrekter oder gar illegaler Ausbeutung besteht keineswegs nur im Erotikgewerbe, sondern in verschiedensten Berufsgruppen. Gerade das Erotikgewerbe und insbesondere auch die grossen Erotikinstitute sind strikt kontrolliert», argumentieren sie.

Regierung hält an ihrer Position fest

Der Regierungsrat wehrt sich gegen die Darstellung, dass Sexarbeit für Ukrainerinnen und Ukrainer mit S-Status pauschal verboten sei. Das stimme nicht, hält die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss nun fest. Man begrüsse «ausdrücklich», dass das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (Awa) die Risikoabschätzung im Einzelfall und mit der erforderlichen Sorgfalt vornehme.

Es gehe darum, die betroffenen Personen bestmöglich vor Ausbeutung zu schützen. Zudem müsse verhindert werden, dass Schutzbedürftige wegen ihrer Notlage ausgenützt würden. Das Awa halte sich dabei an die Empfehlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM), welches das Erotikgewerbe als «sensiblen Bereich mit Missbrauchspotenzial» einstuft.

Faktisch aber handelt es sich in Zürich um ein Prostitutionsverbot für Ukrainerinnen und Ukrainer. Zumindest bis vergangenen Monat wurden im Kanton Zürich alle Gesuche für einen Stellenantritt im Sexgewerbe – es waren aber nur einige wenige – abgelehnt. «Eine Anstellung im Bereich der Sexarbeit verträgt sich nicht mit dem Schutzgedanken, der dem Status S zugrunde liegt», sagte Fabian Boller, Medienverantwortlicher des Awa, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». (SDA/lha)


Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?