Mehr Sicherheit im Verkehr
Bundesrat kommt Rasern entgegen

Alle E-Bikerinnen und -Biker sollen einen Helm tragen und das Licht am Velo auch tagsüber einschalten müssen. Der Bundesrat will rasche Massnahmen gegen die steigende Zahl von E-Bike-Unfällen. Bei Rasern lässt er Milde walten.
Publiziert: 12.08.2020 um 13:44 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2021 um 16:56 Uhr

E-Bikes gibt es immer mehr auf Schweizer Strassen. In den letzten fünf Jahren habe sich die Zahl der schweren Unfälle mit Elektrovelos fast verfünffacht, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. 321 Menschen verunfallten 2018 bei Unfällen mit E-Bikes tödlich oder wurden schwer verletzt, die Mehrheit mit bis 25 km/h fahrenden E-Bikes.

Heute gilt bereits eine Helmpflicht für bis 45 km/h fahrende E-Bikes. Helme sollen nun auch auf langsamen Modellen getragen werden müssen. Wer ohne Helm fährt, soll mit 30 Franken gebüsst werden können.

Licht an auch auf dem E-Bike

Eine Tagfahrlicht-Pflicht gibt es bereits für Motorfahrzeuge. Der Bundesrat will sie nun auf alle E-Bikes und auch Mofas ausdehnen. Wer am Tag auf dem E-Bike oder dem Mofa ohne Licht erwischt wird, soll eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen müssen.

Gerichte sollen künftig mehr Spielraum bei Rasern haben. (Symbolbild)
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Für schnelle, bis 45 km/h fahrende E-Bikes will der Bundesrat einen Tacho vorschreiben und erreichen, dass Fahrerinnen und Fahrer die Tempolimiten einhalten, etwa auf Strassenabschnitten mit Tempo 30. Heute sind sie lediglich verpflichtet, ihr Tempo den Umständen anzupassen.

Der Bundesrat nimmt in sein Paket auch Fahrassistenten oder Automatisierungssysteme für Autos auf. Er will neu in eigener Kompetenz Regelungen erlassen können, etwa zur Pflicht für Autofahrer, das Fahrgeschehen ständig im Auge zu haben. Zudem soll der Bund Versuche mit Fahrzeugen, die noch nicht regulär zugelassen werden können, bewilligen können.

Mehr Spielraum bei Raser-Delikten

Beim Beurteilen so genannter Raserdelikte will der Bundesrat den Gerichten mehr Spielraum geben und damit ein Anliegen des Parlaments erfüllen. Seit Anfang 2013 gibt es für Raserinnen und Raser Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und bis zu vier Jahren und einen Ausweisentzug von mindestens zwei Jahren.

Weil die Gerichte nur einen beschränkten Ermessensspielraum hätten, könne es im Einzelfall ungewollt harte Urteile geben, schreibt der Bundesrat. Neu will er darum Gerichten vorschreiben, die Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen.

Weniger langer Ausweisentzug für Erst-Raser

Bei Fahrlässigkeit oder wenn durch die schnelle Fahrt kein Risiko für einen schweren Unfall entstanden ist, sollen die Gerichte darauf verzichten können, den Raser-Tatbestand anzuwenden, und sie sollen statt der Mindestfreiheitsstrafe auch eine Geldstrafe sprechen können. Die Obergrenze von vier Jahren Freiheitsstrafe soll bleiben.

Personen, die zum ersten Mal ein sogenanntes Raserdelikt begangen haben, soll der Fahrausweis zudem für mindestens ein halbes Jahr statt wie heute für mindestens zwei Jahre abgenommen werden.

Keine Blackbox für Temposünder

Verzichten will der Bundesrat zudem auf sogenannten Blackboxes für notorische Temposünder sowie auf Alkoholwegfahrsperren für Personen, die mehrfach angetrunken am Steuer gesessen sind. Beides hatte das Parlament 2012 bei der Beratung des «Via sicura»-Pakets beschlossen.

Bei der Umsetzung zeigte sich dann aber, dass der Aufwand für die Einführung dieser Vorrichtungen im Verhältnis zum Nutzen zu gross wäre, wie der Bundesrat schreibt. Die Zahl der Unfälle wegen zu hohem Tempo oder wegen Alkohols habe abgenommen.

Das Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht hat die Landesregierung bis zum 12. Dezember in eine Vernehmlassung gegeben. Angepasst werden sollen das Strassenverkehrs- und das Ordnungsbussengesetz sowie acht Verordnungen. (SDA)

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