«Sie müssen keine Angst haben, sich anzustecken»
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BAG-Koch macht Senioren Mut
«Sie müssen keine Angst haben, sich anzustecken»

Am Wochenende hat das Bundesamt für Gesundheit die Verhaltensempfehlungen für Risikogruppen angepasst. Dazu informierte der Bund, warum Fussballteams keine Kurzarbeit bekommen, wenn sie das Training aufnehmen.
Publiziert: 11.05.2020 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 25.08.2020 um 20:29 Uhr

Den Tag der grossen Lockerungen dürfen auch die Senioren geniessen. Zumindest teilweise. Dieses Wochenende hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Empfehlungen für die Risikogruppen angepasst. Erwachsene über 65 Jahren oder Menschen mit gewissen Vorerkrankungen wie etwa Diabetes, Bluthochdruck oder neu auch hochgradiger Fettleibigkeit dürfen wieder ihr Zuhause verlassen – solange sie die Hygienemassnahmen einhalten.

«Vermeiden Sie Orte mit hohem Personenaufkommen, zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel und Stosszeiten», schreibt das BAG. Unnötiger Kontakt, zum Beispiel Einkaufen am Samstag oder Pendelverkehr, soll vermieden werden. Auch «Abstand halten» gilt weiterhin. Daniel Koch (65) vom BAG macht den Risikogruppen Mut: «Sie müssen im Moment keine Angst haben, sich anzustecken, und können sich freier bewegen.»

Koch erleichtert über Lockerungen

Besuche in Alters- und Pflegeheimen sollten «grundsätzlich möglich sein». Koch empfiehlt aber Vorkehrungen zu treffen, damit die Hygieneregeln eingehalten werden, also zum Beispiel nur gesunde Besucher zuzulassen oder durchsichtige Abschrankungen zu installieren. Ob ein Besuchsverbot weiterhin gilt, entscheiden die Kantone.

Am Wochenende hat das Bundesamt für Gesundheit um Daniel Koch die Richtlinien für besonders gefährdete Personen angepasst.
Foto: keystone-sda.ch
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Koch sagt, er sei nicht nervös ob der vielen Lockerungen, die heute stattfinden. Im Gegenteil, er sei erleichtert: «Ich bin absolut überzeugt, dass die meisten Leute wissen, wie sie sich verhalten müssen.» Koch glaubt auch nicht, dass die Zahlen wegen der zweiten Lockerungs-Etappe steigen.

Keine Kurzarbeit, wenn Profi-Fussballer trainieren

Betriebe im Gastgewerbe, die ab heute unter Auflagen öffnen dürfen, können für einzelne Angestellte oder wenn es objektiv nicht zumutbar ist, ihren Betrieb zu öffnen, weiter Kurzarbeitentschädigung beziehen, so Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Im professionellen Mannschaftssport erlischt der Anspruch auf Kurzarbeit hingegen vollständig, wenn Trainings wieder aufgenommen werden. Nach einem Trainingsstart sei es für die Arbeitslosenversicherung nicht möglich, den Arbeitsausfall zu bestimmen, so Zürcher.

185'375 Firmen hätten bislang Kurzarbeit für knapp 1.9 Millionen Angestellten beantragt. Das sind ein Drittel aller Unternehmen und betroffen davon sind 37 Prozent der Erwerbstätigen. 159'000 Menschen sind als arbeitslos gemeldet und insgesamt 230'000 suchen eine Stelle. Die Entwicklung flacht aber in beiden Kategorien ab, so Zürcher. Wie viele Unternehmen dieses Mittel ausgeschöpft hätten, wisse das Seco noch nicht. Die Unternehmen hätten drei Monate Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen.

Laut Zürcher bedeute das aber nicht, dass alle diese Unternehmen auch tatsächlich Kurzarbeit machen. Viele Unternehmen hätten Gesuche um Kurzarbeit eingereicht als Vorsichtsmassnahme, um allenfalls drohende Entlassungen zu vermeiden.

Rund 1600 Bussen für Einkaufstouristen

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Schweiz rund 130 Grenzübergänge geschlossen. Seither hat sie über 20 wieder geöffnet. Weitere Öffnungen sollen folgen, wie Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Man prüfe fortlaufend, ob weitere Übergänge geöffnet werden könnten, sagte Bock. Dies müsse zwingend mit den Nachbarstaaten abgesprochen werden. «Kein Land öffnet einseitig die Grenzen.»

68'000 Personen sei seit dem 13. März, als die Grenzkontrollen eingeführt wurden, die Einreise in die Schweiz verweigert worden. Seit Montag gebe es nun risikobasierte Kontrollen. «Nicht mehr jede Person muss, kann aber kontrolliert werden.»

Insgesamt wurden rund 1635 Bussen an Einkaufstouristen ausgestellt. «Einkaufstouristen jagen wir nicht aktiv», sagte Bock, es seien normale Kontrollen.

Familiennachzug wieder möglich

Seit Montag sind die in der Corona-Krise verfügten strikten Einreiseverbote gelockert worden. Neu wieder möglich ist etwa der Nachzug von Familienangehörigen für Schweizer Bürger sowie für EU/Efta-Angehörige, die in der Schweiz leben, sagte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin des Staatssekretariats für Migration (SEM). Auch die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt wird wieder erlaubt, mit Fokus auf EU/Efta und den Gesundheitsbereich.

Und Tätigkeiten, die im wirtschaftlichen Interesse unabdingbar sind, wie etwa Verkaufsgespräche, Vertragsverhandlungen oder dringende Montagearbeiten im Infrastrukturbereich, sollen ebenfalls wieder erlaubt werden.

Genügend Schutzmasken

Die Schweiz verfüge über genügend Hygienemasken, Beatmungsgeräte und andere medizinische Güter, so Brigadier Markus Näf, Beschaffungskoordinator im Verteidigungsdepartement. «Praktisch überall sind Schutzmasken verfügbar in den Läden», sagte Näf. Der Bund habe rund 900'000 Packungen oder 18 Millionen Stück als Anschubleistung an den Detailhandel abgegeben. Auch die Kantone hätten ihre Reserven wieder aufgestockt.

Näf machte klar, dass die Bestände in den vergangenen Wochen und Monaten nie ausgegangen seien. Der Bund habe erst 11 Prozent der 2,45 Milliarden Franken ausgegeben, die der Bundesrat für die Beschaffungen gesprochen und das Parlament genehmigt hat. (brb/SDA)

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