Sommaruga präsentiert neues CO₂-Gesetz
Mehr Geld für neue Heizungen und E-Mobilität

Nach dem Nein zum CO₂-Gesetz im Juni, präsentiert Umweltministerin Simonetta Sommaruga heute eine neue Gesetzesvorlage. Diese sieht keine neuen CO2-Abgaben vor.
Publiziert: 17.12.2021 um 14:29 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2021 um 15:24 Uhr

Es war eine schwere Niederlage für Umweltminsterin Simonetta Sommaruga (61) und den Gesamtbundesrat: Im Juni lehnte das Stimmvolk das CO2-Gesetz knapp mir 51,6 Prozent ab. Eine starke Mobilisierung auf dem Land verhalf der SVP zum Sieg gegen die geschlossene Front aus Bundesrat, Grünen, SP, GLP, Mitte und FDP.

Mit dem Nein ist die Klimakrise allerdings nicht gelöst. Mitte September hat der Bundesrat verkündet, dass er an seinen klimapolitischen Zielen festhalten will. Bis 2030 soll die Schweiz ihre Emissionen gegenüber 1990 halbieren. Das Umweltdepartement von Simonetta Sommaruga hat nun im Auftrag des Bundesrates eine neue Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die nun bei Kantonen, Parteien und Verbänden in die Vernehmlassung geschickt wird.

Keine neuen Abgaben

Das Gesetz basiert auf dem bereits geltenden CO₂-Gesetz. Es fokussiert sich auf die Sanierung von Gebäuden und dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen. Mit der Vorlage könne der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen, schreibt der Bundesrat.

Simonetta Sommaruga präsentiert heute das revidierte CO2-Gesetz.
Foto: keystone-sda.ch
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Wie bereits angekündigt, will der Bundesrat darauf verzichten, neue Abgaben einzuführen. Und die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt wie angekündigt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen aber die Einnahmen daraus bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Die andere Hälfte soll an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden.

Die Gelder fliessen wie bisher unter anderem in das Gebäudeprogramm. Dort sollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Anschaffung von fossilfreien Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt werden. Dafür sieht der Bundesrat bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr vor.

Mehr Stationen für Elektroautos


Zudem will der Bundesrat in den Ausbau der Ladestationen für Elektroautos investieren. Dafür sollen die Gelder eingesetzt werden, die Autoimporteure bezahlen müssen, wenn sie die CO2-Vorgaben nicht erreichen. Dem Ausbau sollen so insgesamt rund 210 Millionen Franken zufliessen.

Zudem soll im ÖV das Steuerprivileg für Dieselbusse aufgehoben werden. Die Mehreinnahmen, die sich daraus ergeben, sollen in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb im Orts- und Regionalverkehr investiert werden. Hier rechnet der Bund 2025 und 2030 mit rund 90 Millionen Franken. Zudem kann der Bund bis 2030 mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene einschliesslich Nachtzügen fördern.

Auch Autoimporteure nimmt der Bundesrat in die Pflicht. Analog der EU will der Bundesrat die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge senken. Wenn sie diese Zielwerte nicht erreichen, werden sie sanktioniert. Das soll den Anreiz erhöhen, klimafreundlichere Fahrzeuge zu kaufen.

Erneuerbare Flugtreibstoffe

Wie ebenfalls erwartet will der Bundesrat die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Das sei im Einklang mit Bestimmungen der EU. Eine Flugticketabgabe soll es nicht geben.

Der Bund soll dazu parallel innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanalagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Der Bundesrat sieht dafür jährlich rund 25 bis 30 Millionen Franken vor.

Die am Freitag vorgestellte Revision knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament in der Wintersession um ein Jahr verlängert hat. Die nun vorgeschlagenen Massnahmen gelten für die Zeit von 2025 bis 2030.

Die Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verbänden dauert bis am 4. April 2022.

(SDA/til)


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