Neuer Bundesanwalt
Blättler hat wenig Lust auf Reformen

Der neue Bundesanwalt Stefan Blättler setzt seinen Fokus auf die Bekämpfung von kriminellen Organisationen, Geldwäscherei, Terror und Kriegsverbrechen. Er sieht keine Notwendigkeit, die Bundesanwaltschaft nach den Querelen unter seinem Vorgänger neu zu organisieren.
Publiziert: 29.04.2022 um 08:39 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2022 um 11:32 Uhr

«Die Vergangenheit ist kein Thema mehr», sagte Blättler am Freitag vor den Medien in Bern. Dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber waren informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zum Verhängnis geworden. Er nahm Mitte 2020 unter grossem öffentlichen Druck den Hut.

Blättler betonte in seiner ersten Bilanz nach seinem Amtsantritt Anfang Jahr mehrmals, dass er in die Zukunft schauen wolle. «Ich werde mich zu Verfahren, die ich nicht zu verantworten habe, nicht äussern.»

Lob für die Stellvertreter


Der neue Bundesanwalt nahm auch seine beiden Stellvertreter, Jacques Rayroud und Ruedi Montanari, aus dem Schussfeld. Diese arbeiteten bereits unter Lauber und führten nach dessen Abgang die Bundesanwaltschaft während anderthalb Jahren interimistisch. «Die beiden haben ihre Arbeit gut gemacht», sagte Blätter. Das zeige auch der aktuelle Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).

Montanari sagte, angesprochen auf die Arbeit unter seinem ehemaligen Vorgesetzten Lauber, seine primäre Aufgabe sei es, «loyal zu sein mit dem Chef». Da müsse er sich als Stellvertreter zurückhalten. «Wir hatten keine Handlungsmöglichkeit», antwortete Montanari auf die Frage, weshalb er die nicht protokollierten Fifa-Treffen von Lauber nicht habe verhindern können.

Im vergangenen Herbst ist Stefan Blättler zum Bundesanwalt gewählt worden.
Foto: keystone-sda.ch
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Grundlegende Reformen «nicht angezeigt»


Trotz der bewegten Vergangenheit der Behörde sind grundlegende Reformen in der internen Organisation laut dem neuen Chef nicht angezeigt. Er habe in den vergangenen vier Monaten «eine gut funktionierende und gut geführte und professionell aufgestellte Organisation» kennengelernt, sagte Blättler. «In diesem Betrieb wird mit grossem Engagement zielgerichtet gearbeitet.»

Nicht ausgeschlossen sei jedoch, dass an der einen oder anderen Stellschraube gedreht werde, wenn es beispielsweise um die interne Verteilung der Ressourcen gehe. Er wolle der Arbeit des Generalsekretariats nicht vorgreifen, sagte Blättler.

Der neue Bundesanwalt betonte, dass seine Behörde mit einer «Vielzahl von Herausforderungen» konfrontiert sei. Zahlreiche Verfahren seien komplex. Wichtig sei eine gute internationale Vernetzung und eine funktionierende Zusammenarbeit mit den nationalen und kantonalen Behörden. «Das ist die Grundbedingung für den Erfolg.»

Korruption und Terror im Fokus

Blättler zählte vier Felder auf, auf die er mit seinem Team in den kommenden Monaten und Jahren den Fokus legen will. Erstens gehe es um die Verfolgung krimineller Organisationen. Die Schwierigkeit bei dieser Aufgabe sei, den Nachweis für eine Existenz solcher Organisationen zu erbringen. "Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden ist entscheidend."

Der Kampf gegen internationale Korruption und Geldwäscherei ist laut Blättler ein weiterer Schwerpunkt der Bundesanwaltschaft. «Wir können unseren Beitrag für einen sauberen Finanzplatz leisten.» Die Bundesanwaltschaft sei aber nur für die schweren Fälle zuständig.

Auch der Terrorbedrohung misst die Bundesbehörde weiterhin einen grossen Stellenwert zu. «Dschihadistisch motivierter Terror ist weiterhin ein brandaktuelles Phänomen», sagte Blättler. Das Ziel in diesem Gebiet müsse es sein, vermehrt gemeinsame Ermittlungstruppen zu aktivieren. Dabei sei sowohl die innerschweizerische als auch die internationale Zusammenarbeit wichtig.

Gleiches gelte für die Verfahren betreffend Völkerstrafrecht. Blättler will mit einer Taskforce eventuellen Kriegsverbrechern des Ukraine-Kriegs und Sanktionsumgehern auf den Leib rücken. Dabei sei die Behörde oft auf Zeugenaussagen angewiesen. Ein Verfahren eröffnen könne die Bundesanwaltschaft nur dann, wenn sich die Täterschaft in der Schweiz befinde.

(SDA)


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